Klage gegen Zensus: Auch Heilbronn verliert – Volkszählung war rechtens
Von Brigitte Fritz-Kador
Heilbronn/Karlsruhe. Urteilsschelte am Bundesverfassungsgericht gilt als unfein, daher dürften die Bürgermeister von 340 Städten in Deutschland und den Stadtstaaten Hamburg und Berlin das Urteil vom Mittwoch mit geballter Faust in der Hosentasche entgegengenommen haben. Laut Karlsruhe war der Zensus (Volkszählung) nicht verfassungswidrig. In Baden-Württemberg hatten 150 Städte gegen die Ergebnisse geklagt, Heilbronn war eine der sechs Pilotgemeinden, die eine gerichtliche Klärung anstrebten.
Durch den Zensus gab es nahezu durchgängig in Deutschland erhebliche Unterschiede zu den bisherigen "amtlichen" Einwohnerzahlen, sie wurden nach unten verschoben. Da die Einwohnerzahl direkte Einwirkungen auf staatliche Zuschüsse hat, verlor Heilbronn rund 20 Millionen Euro. Nun, da die Klage zurückgewiesen wurde, wird es dabei bleiben.
Oberbürgermeister Harry Mergel, den die Zensusergebnisse schon von Anfang an empört hatten, bleibt dabei: "Für die Stadt Heilbronn sind die Daten des Zensus 2011 bis heute nicht nachvollziehbar." Unter Verweis auf den "Schwund von 7500 Einwohnern auf einen Schlag" verweist er auf den genannten Einnahmeverlust und sagt weiter: "Daher ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine Enttäuschung. Wir hatten darauf gehofft, dass das Gericht auch unserer Klage mehr Rückenwind gibt. Jetzt müssen wir das Urteil zunächst im Detail studieren, um dann daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen zu können."
Die EU schreibt ihren Mitgliedsstaaten alle zehn Jahre eine Volkszählung vor, die nächste ist 2021 fällig. Vor 2011 fand in der Bundesrepublik die letzte offizielle Volkszählung 1987 statt, in der DDR im Jahr 1981, beide noch vor der Wiedervereinigung.
Heute hat Heilbronn, bezogen auf den 31. Dezember 2017 laut Melderegister 125.131 Einwohner, im Zensus-Jahr 2011 waren es 124.257. Nach der Zensuszählung wurde diese Zahl um rund 7500 nach unten korrigiert - das macht die "verlorenen" 20 Millionen Euro aus.
Zum Vergleich: Berlin hatte damals auf einen Schlag 180.000 Einwohner weniger, verlor jährlich 470 Millionen an Staatszuschüssen, was sich inzwischen auf 4,7 Milliarden summiert. Für Heilbronn sind die fehlenden 20 Millionen auch keine "Peanuts".
Das Karlsruher Urteil hat bestätigt, dass die Zensuszählung beziehungsweise deren Methodik (Grundlage waren die Melderegister und stichprobenartige Personenzählungen) nicht verfassungswidrig war. Das bedeutet aber nicht, dass auch die Zahlen richtig sind.
Was der Grund für die zum Teil erheblichen Differenzen zwischen den Zensus-Zahlen und den "alten" Zahlen des Statistischen Landesamtes ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Laut Rathaus-Pressesprecher Christian Britzke gebe es aber Indizien, dass die "alten" Zahlen näher an der Realität seien. Inwieweit es bei der Durchführung des Zensus Fehler gab, könne selbst das Statistische Landesamt nachträglich nicht mehr prüfen, weil die nötigen Daten teils bereits gelöscht seien und der Rest nun gelöscht werde.
Das Verfahren sei nicht transparent gewesen, so sei das Hochrechnungsverfahren sehr kompliziert und den Gemeinden Berechnungsmethode und -parameter nicht mitgeteilt worden. Eine Fehlerquelle seien beispielsweise die "Sonderbereiche", dazu zählen Wohn- und Pflegeheime, hier sei es nachweislich zu Fehlern gekommen.
Schon 2016 stand im "Spiegel": "Details über eine offenbar katastrophale Erhebungssoftware, unsaubere Adressenzusammenführung oder fehlende Korrekturmöglichkeiten für Zählfehler vor Ort stellen die Qualität des Zensus als Ganzes erneut infrage. An vielen Stellen scheint während des Zensus händisch improvisiert worden zu sein - ohne festgelegten Plan und ohne Dokumentation."
Die Staatszuschüsse bringt das nicht zurück. OB Mergel machte dafür letzte Woche eine andere Rechnung auf: Der Neckarbogen wird der Stadt so viel mehr Einwohner bringen, dass sich das auch in den Staatszuschüssen zeigen wird, er rechnet mit dann etwa vier Millionen Euro mehr im Jahr.