Neckar-Odenwald-Kreis: Wieder mehr wohngeldberechtigte Haushalte
Neckar-Odenwald-Kreis. (teb) Im Neckar-Odenwald-Kreis haben höhere Einkommensgrenzen und neue Wohngeldsätze für einen Anstieg der Wohngeldempfänger gegenüber dem Vorjahr gesorgt. Dies zeigen die seit kurzem vorliegenden statistischen Daten für das erste Jahr nach der Erhöhung des Wohngeldes, das Menschen bekommen können, die wegen ihres zu geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder aber zum Unterhalt des Häusles benötigen. 939 unterstützte Haushalte wurden im Neckar-Odenwald-Kreis zum Stichtag Ende 2016 gezählt, das sind rund 400 mehr als im Vorjahr, aber über 550 weniger als im Jahr 2009. Mit durchschnittlich 147 Euro liegt der Kreis im Mittelfeld der Wohngeld-"Bundesliga".
Spitzenreiter bei der Wohngeld-Höhe ist der Kreis Offenbach, wo der durchschnittliche Betrag bei 233 Euro liegt. Dass die Menschen im Kreis Offenbach mehr als die im Neckar-Odenwald-Kreis bekommen, liegt nicht daran, dass sie besonders arm sind. Sondern daran, dass sie arm dran sind, weil ihre Mieten besonders hoch sind. Denn je nach Kreis oder Ort und lokalen Mieten gelten Mietenstufen und Höchstbeträge, die den Betrag bestimmen, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird.
Ein Beispiel: Für zwei Personen in der höchsten Mietenstufe 6 sind bis zu 633 Euro Miete zuschussfähig, in der niedrigsten Stufe sind es 378 Euro. Wohlgemerkt, das ist die Miete, nicht der Zuschussbetrag.
An Zuschuss hat ein Wohngeldhaushalt im Neckar-Odenwald-Kreis durchschnittlich bis zum 31. Dezember 2016 (das sind die neuesten Daten) 147 Euro pro Monat erhalten. In der Wohngeld-"Bundesliga" entspricht dies dem Platz 227 unter 405 ausgewerteten Städten und Kreisen. Spitzenreiter ist der hessische Kreis Offenbach, wo das durchschnittliche Wohngeld 233 Euro beträgt.
Es gab zum Stichtag Ende 2016 im Kreis 939 Empfänger-Haushalte (2015: 537). Nach den Daten des Statistischen Landesamtes wurden 880 Haushalte bei der Miete unterstützt (im Schnitt 140 Euro im Monat), 59 Haushalte erhielten einen Lastenzuschuss (251 Euro pro Monat) für das eigene Häuschen oder die Wohnung.
Insgesamt wurden im Neckar-Odenwald-Kreis im Jahr 2016 rund 1,66 Millionen Euro an Wohngeld ausbezahlt. Im Vorjahr waren es 600.000 Euro.
Im Jahr 2010 lag das durchschnittliche Wohngeld bei 130 Euro, für 1.436 Haushalte wurden damals 2,24 Millionen Euro ausgegeben. Im Jahr 2009 waren es 1.493 wohngeldberechtigte Haushalte und ein Gesamtbetrag von 2,29 Millionen Euro.
Die erste Mietpreisbremse wurde in den 1960er Jahren erfunden: 1965 wurde in Deutschland das erste Wohngeldgesetz beschlossen, um Einkommensschwachen zu helfen, ihre Miete zahlen oder ihr Häuschen behalten zu können. Das Wohngeld wird dabei nur zusätzlich zum Einkommen aus Arbeit oder Rente als Mietzuschuss bei Mietern oder Lastenzuschuss bei Eigentümern gezahlt. Ohne Einkommen geht’s also nicht.
Ein Miete-Gehalts-Vergleich sieht dabei so aus: Tragbar schien damals für eine vierköpfige Familie bei einem einkommen von über 1.000 DM monatlich ein Anteil der Miete von 21 Prozent, das heißt: bei 210 Mark Miete gab’s nichts. Für eine Familie mit acht und mehr Köpfen und einem Einkommen von 200 DM sah die Tabelle fünf Prozent , also zehn Mark, als Eigenanteil an; den Rest der Miete zahlte der Staat.
Das Wohngeld ist kein staatliches Almosen, sondern ein Rechtsanspruch - allerdings kein ganz unkomplizierter. Da wird nämlich das Gesetz in Paragraf 19 mathematisch: "Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt 1,15 (M - (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro. "M" ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. "Y" ist das gerundete monatliche Gesamteinkommen in Euro. "a", "b" und "c" sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte. Im Grunde ist das nur etwas für Mathematiker mit Jurakenntnissen.
Dem Normalbürger, der Infos zum Thema benötigt, rät das Ministerium, einen Experten zu fragen: "Die tatsächlich gewährte Förderung kann Ihnen verbindlich nur Ihre zuständige Wohngeldbehörde errechnen."
Und warum wurde zur Mietpreisbremse 1.0 noch die Mietpreisbremse 2.0 erfunden? Beim Wohngeld muss der Staat in die eigene Kasse greifen; der Mieter wird entlastet und das Geld landet am Ende beim Vermieter, der seine Miete bekommt. Bei der Mietpreisbremse gibt der Staat die Anweisung, dass der Vermieter nicht mehr kassieren darf. Damit verliert der Vermieter Geld - eventuell aber auch die Lust, zu vermieten oder zu investieren.