Sinsheimer Amtsgericht: Wenn Facebook gefährlich wird
Von Christiane Barth
Sinsheim. Hat er den Völkerfrieden gestört und den Völkermord an den Juden im Dritten Reich geleugnet? Hat ihm jemand - gar sein eigener nachlässiger Umgang mit Facebook - einen üblen Streich gespielt? Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung musste sich ein 33-Jähriger am Freitag vor dem Amtsgericht verantworten.
Er stritt jedoch ab, für einen den Holocaust leugnenden Post auf seinem persönlichen Account im sozialen Netzwerk Facebook verantwortlich zu sein. Vielmehr sei der Autor des Eintrags im familiären Umfeld zu suchen, so die Aussage seines Verteidigers. Wer es gewesen sein könnte, wollte oder konnte er allerdings nicht sagen.
Letztlich ging es um die Frage, ob Unbefugte Kommentare unter falscher Identität verfassen können. Eine klare Antwort fand das Gericht nicht, das Verfahren wurde eingestellt - gegen eine Zahlungsaufforderung. Der Mann, ein gebürtiger Pole, der zur Tatzeit im September 2015 noch in Lobenfeld lebte, muss nun 1000 Euro an die "Stiftung Denkmal für Ermordete Europas" zahlen.
Die Staatsanwältin schien die Geschichte von einem Familienmitglied, das auf dem gemeinsamen Computer unter dem Facebook-Account des Verwandten völkerverhetzende Parolen postet, sowie von der völligen Ahnungslosigkeit des Angeklagten nicht zu glauben. Allzu detailliert werde man doch vom Anbieter über jede einzelne Aktivität unterrichtet. "Man sieht genau, was man zuletzt gemacht hat", verdeutlichte die Staatsanwältin, die darauf abhob, der Eintrag hätte dem Angeklagten auffallen müssen, selbst wenn er nicht von ihm stamme: "Da würde ich aufschreien". Dass der Mann Verwandte belastete, schien auch die Richterin ins Grübeln zu bringen.
Den Beweis, wie leicht eine Authentifizierung bei Facebook zu umgehen sei, suchte der Verteidiger per Videoclip auf seinem Smartphone zu erbringen. Wenn der Browser über das Kreuz am oberen Rand verlassen werde, ohne dass sich der Nutzer aktiv auslogge, öffne sich beim erneuten Aufruf der Seite der gleiche Account erneut - und man habe ungehindert Zugang. "Wenn man aber über den Logout rausgeht, ist die Seite gesperrt", so der Verteidiger.
Die Barriere werde zusätzlich gemildert, wenn die Benutzerdaten hinterlegt seien, so wie dies der Angeklagte gehandhabt habe. "Da wird Facebook richtig gefährlich", betonte der Verteidiger. Die Staatsanwältin schüttelte jedoch den Kopf über Endgeräte, deren freier Zugang nicht gesperrt sei.
Wie fern ihm eine ausländerfeindliche Gesinnung sei, versuchte der Angeklagte dem Gericht zu verdeutlichen und berichtete von seinem Besuch (zusammen mit seinen Großeltern) im KZ Auschwitz, wo er Blumen niedergelegt habe. Den großen Verwandtenkreis des Angeklagten aus Polen, der häufig zu Besuch sei, führte der Verteidiger ins Feld, sowie den gemeinschaftlich genutzten I-Mac im Haus und den Facebook-Benutzernamen des Angeklagten, der auf einen US-amerikanischen Footballspieler mit dunkler Hautfarbe basiere - als Beweis für die nicht ausländerfeindliche Einstellung des Angeklagten. Zudem trainiere er im Fußballverein mit Flüchtlingen.
Auch die Rechtschreibfehler, die der Post aufgewiesen habe, seien Indiz dafür, dass der Angeklagte (mit Abitur und abgeschlossener Berufsausbildung) nicht der Verfasser sein könne. "Ich bin nicht ausländerfeindlich und habe das nicht geschrieben", beteuerte er. Nie habe er am KZ-Grauen und am Judenmord in der Nazi-Zeit gezweifelt.
Schließlich einigten sich Gericht und Verteidiger auf eine Einstellung des Verfahrens. Die anfänglich angedachte Buße von 500 Euro wollte das Gericht auf das Nettogehalt des Angeklagten erhöhen: 1500 Euro. Doch der Verteidiger "handelte" auf 1000 Euro runter.