REgeln
§ 2 Allgemeines
> Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
> Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach dem entstehenden Reinigungsaufwand festgelegt wird.
> Behälter aus Glas, Hartplastik oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Schwimmbades nicht mitgebracht werden.
> Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Instrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
> Das Fotografieren und Filmen fremder Personen oder Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.
> Die Schwimmbecken dürfen nur mit angemessener Badebekleidung benutzt werden (maximal knielang, eine Badehose, keine Unterwäsche).
§ 5 Benutzung der Schwimmbecken und Nassbereiche
> Vor der Benutzung der Becken muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden. Die Verwendung von Seife und anderen Reinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet.
> Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Hineinwerfen anderer Personen in die Schwimmbecken ist untersagt.
> Die Benutzung von eigenen Sport- und Spielgeräten (zum Beispiel Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten, Augenschutzbrillen, sogenannte Schwimmbrillen) sowie Schwimmhilfen erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet.
§ 6 Naturbad
> In dem Naturbad wird das Badewasser weder gechlort noch auf andere Weise chemisch gereinigt. Die Reinigung erfolgt nur über eine biologisch-mechanische Filtration. Dadurch ist auch eine Besiedlung von Wasseroberflächen mit Biorasen oder Algen möglich und auch üblich. Auch Kleinstlebewesen wie beispielsweise Schnecken oder Libellenlarven sind Teil dieses biologischen Systems und schmälern die Wasserqualität nicht.
> Ein erhöhtes Gesundheitsrisiko durch Keime und Krankheitserreger gegenüber herkömmlich gechlortem Badewasser kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Das Infektionsrisiko steigt mit Zunahme des Badebetriebs. Die Wasserqualität wird regelmäßig unter Aufsicht des Gesundheitsamtes des Rhein-Neckar-Kreises labortechnisch überprüft.
> Wegen der ausschließlich biologischen Reinigung des Badewassers kommt einer entsprechenden Körperhygiene und einer gründlichen Körperreinigung eine besondere Bedeutung zu. Das Baden im Naturbad ist im Fall von ansteckenden Krankheiten sowie offenen Wunden grundsätzlich untersagt. cm