Rhein-Neckar-Kreis: Steigen 2019 die Abfallgebühren wegen des Finanzamts?
Von Stefan Zeeh
Rhein-Neckar. Wenn Gebühren niedrig gehalten werden - etwa für die Entsorgung des Abfalls - dann freut das den Bürger, aber nicht unbedingt das Finanzamt. Diese Erfahrung mussten jetzt die Verwaltung des Rhein-Neckar-Kreises und die AVR Kommunal GmbH machen. Denn bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt Sinsheim, stellte dieses eine "verdeckte Gewinnausschüttung" für die Jahre 2014 und 2015 fest und errechnete eine Steuerschuld von rund zwei Millionen Euro.
Hintergrund dieser Steuerzahlung ist, dass der Rhein-Neckar-Kreis und die AVR Kommunal im Jahr 2013 einen Kooperationsvertrag geschlossen haben, in dem die zu erbringenden Aufgaben und die Festlegung der Finanzierung festgehalten sind. Danach erfolgte die Finanzierung der AVR Kommunal für die Jahre 2014 und 2015 mittels eines einjährigen Festpreises.
"Wir hatten damals bewusst die Entscheidung getroffen, dass die AVR Kommunal auf Gewinne verzichtet, um so den Gebührenzahler zu entlasten", erläuterte Landrat Stefan Dallinger bei der jüngsten Sitzung des Kreistags in Sinsheim die damalige Vorgehensweise. In der Kalkulation des Festpreises wurde daher ein Gewinnzuschlag von null Prozent gegenüber dem Rhein-Neckar-Kreis angesetzt. Darin und in der Nichtberücksichtigung eines sogenannten kalkulatorischen Zinssatzes sowie einer kalkulatorischen Gewerbesteuer sah das Finanzamt jene "verdeckte Gewinnausschüttung". In Gesprächen mit dem Finanzamt konnte schließlich erreicht werden, dass der anzuwendende kalkulatorische Zins, entsprechend dem heutigen, niedrigen Zinsniveau, auf vier Prozent festgelegt wurde. Das entspricht einer Verringerung der Steuerschuld um 500.000 Euro.
Auch für die Jahre 2016 bis 2018 sind die Vorgaben des Finanzamts, wie etwa ein Gewinnzuschlag von drei Prozent, zu berücksichtigen, um eine "verdeckte Gewinnausschüttung" zu vermeiden. In den für diese Jahre kalkulierten Unternehmerentgelten, die der Kreis an die AVR zahlt, ist bereits ein Gewinnzuschlag von zwei Prozent enthalten, jedoch keine kalkulatorische Gewerbesteuer und auch der kalkulatorische Zins ist zu niedrig angesetzt.
Insgesamt bedeutet dies, dass der Kreis an die AVR Kommunal für diese drei Jahre höhere Unternehmerentgelte zahlen muss, die dann auch die Steuerschuld der Jahre zuvor abdecken. Insgesamt sind dies gut fünf Millionen Euro. Das Ergebnis dieser Betriebsprüfung könnten auch die Einwohner des Rhein-Neckar-Kreises zu spüren bekommen. "Nun müssen wir die Gewinnzuschläge, ob gezahlt oder nicht, versteuern, was zu einer Überprüfung der Abfallgebühren ab 2019 führen wird", wies Hans Zellner (Freie Wähler) darauf hin, dass es zu einer Anhebung der Gebühren für die Abfallentsorgung in naher Zukunft kommen könnte.