Auftakt im Kohlhof-Prozess: Stadt und Hofbauers versuchen ein letztes Mal, sich zu einigen
Heidelberg. (rie) Im Rechtsstreit um die ehemalige Gaststätte "Alter Kohlhof" in Heidelberg versuchen Stadt und Besitzer noch einmal eine Einigung zu erzielen. Das ist das Ergebnis der ersten Verhandlung vor dem Heidelberger Landgericht am heutigen Mittwoch. Die Stadt will in diesem Prozess ihr Wiederkaufsrecht geltend machen, da die Eigentümer des Grundstücks, die Familie Hofbauer, aus ihrer Sicht ihre Verpflichtung, dort eine Gaststätte zu betreiben, nicht erfüllen.
Am Ende der knapp 90-minütigen Verhandlung einigten sich die Streitparteien darauf, dass die Hofbauers bis 15. Januar 2018 ein ausführliches Konzept für einen Gastronomiebetrieb - der aus Sicht der Hofbauers bereits besteht - vorlegen. Dieses soll Grundlage für einen Vergleich sein. Der Rechtsanwalt der Stadt Heidelberg, Holger Henkel, forderte, dass die Kohlhof-Eigentümer darin auch das grundsätzliche Recht der Stadt anerkennen, das Grundstück zurückzukaufen, wenn dort keine Gaststätte betrieben wird. Auch dies hatten die Beklagten bislang stets angezweifelt.
Die Stadt will dieses Konzept spätestens spätestens im März dem Gemeinderat vorstellen. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erkennen die Stadträte an, dass im ehemaligen "Alten Kohlhof" eine echte Gaststätte betrieben wird - oder nicht. Im zweiten Fall ist der Vergleich gescheitert und das Streitverfahren geht weiter.
Richterin Andrea Großmann setzte die Hauptverhandlung für den 28. März 2018 an. Dort wird dann entweder der Vergleich beschlossen oder es geht in die Hauptverhandlung, zu der dann auch Zeugen geladen werden könnten.
Trotz des Versuchs einer Einigung zeigten sich die Streitparteien zum Prozessauftakt unversöhnlich. Die Eigentümer beharren auf ihrem Standpunkt, seit Januar ein Restaurant zu betreiben - wenn auch noch ohne Konzession. Die Stadt erkennt dies jedoch nicht an. "Wir wagen zu bezweifeln, dass dort oben tatsächlich ein öffentlicher Restaurantbetrieb stattfindet", betonte Henkel.
Das Gericht gab am Mittwochmorgen bereits einige Hinweise, in welche Richtung die Reise gehen könnte, falls es nicht zu einem Vergleich kommt: So sei zunächst zu klären, ob die vertragliche Verpflichtung zum Betrieb einer Gaststätte beim Kauf des Grundstücks überhaupt auf die Hofbauers überging. Aus Sicht des Gerichts ist das fraglich.
Dennoch sieht das Gericht durchaus ein Wiederkaufsrecht der Stadt. Allerdings müsse dafür wohl geprüft werden, ob ein Gaststättenbetrieb dort überhaupt zumutbar sei, auf dem Grundstück also ein Restaurant wirtschaftlich betrieben werden könne. Auch über den möglichen Rückkaufspreis äußerste sich Richterin Großmann und sagte an die Adresse der Stadt: "Es ist durchaus fraglich, ob der von Ihnen veranschlagte Preis von 600.000 Euro realistisch ist. Das kann teurer werden, über eine Million Euro - oder vielleicht noch einmal deutlich teurer." Denn Hofbauers haben einiges in das Anwesen investiert - und veranschlagten den Rückkaufspreis selbst eher im Bereich zwei Millionen Euro.
Zudem wies Großmann darauf hin, wie lange sich der Streitfall hinziehen könnte: "Wenn Sie das das Wiederkaufsrecht durchfechten, dann kann man in fünf bis sieben Jahren nach Durchschreiten von drei Instanzen sehen, wie sich die Dinge entwickelt haben." Die vertragliche Pflicht zum Gaststättenbetrieb gilt nur bis Mitte 2022. "Die Zeit arbeitet momentan eher für die Beklagten als die Klägerin", so Großmann.
Die Familie Hofbauer kaufte im Juni 2015 das Anwesen des ehemaligen Ex-Ausflugslokals "Alter Kohlhof". Damit übernahm sie aus städtischer Sicht die vertraglich und im Grundbuch stehende Pflicht, dort bis Mitte 2022 eine Gaststätte zu betreiben. Weil kein Restaurant eröffnet wurde, beauftragte der Gemeinderat im Oktober 2016 die Stadt, ihr Rückkaufsrecht auszuüben. Anfang September 2017 reichte die Stadt schließlich Rückkaufsklage ein.