Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Baden-Württemberg kontrolliert Nachweise in der Pflege so gut wie nicht mehr
Beschäftigte in Heimen und Kliniken müssen in Baden-Württemberg künftig in der Regel keine dritte Impfung mehr nachweisen. Der Landesgesundheitsminister begründet die Lockerung mit dem Abbau von Bürokratie.