Erstes Corona-Urteil vor Bundesarbeitsgericht – Minijobber gehen bei Schließung leer aus
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Blieben Betriebe wegen des Lockdowns geschlossen, haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohn. Das stellte nun das Bundesarbeitsgericht klar. Mit ihrem Urteil senden die Arbeitsrichter auch eine deutliche Botschaft an die Politik.