Bei Hartz-IV-Widerspruch reicht einfache E-Mail nicht
E-Mails gehören längst zur normalen täglichen Kommunikation. Bei dem Vorhaben Widerspruch gegen einen Jobcenter-Bescheid einzulegen, müssen Hartz-IV-Empfänger jedoch wissen, was eine „qualifizierte elektronische Signatur“ ist - oder Geld für Briefmarken bereithalten.