Gewalt im Heim: Pfleger: «Man springt von Zimmer zu Zimmer»
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Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims für behinderte Menschen haben Pflegekräfte auch am Dienstag von Überlastungen im Arbeitsalltag berichtet. «Man springt von Zimmer zu Zimmer, macht nur das Nötigste», schilderte ein 24-jähriger ehemaliger Mitarbeiter vor dem Landgericht Potsdam den Arbeitsalltag bei personeller Unterbesetzung. Schichten mit nur zwei Pflegekräften, die sich um die 20 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern mussten, habe es häufiger gegeben. Der Zeuge hatte als Altenpflegehelfer in dem Heim gearbeitet.
Im Prozess um die Tötung von vier Bewohnern eines Potsdamer Wohnheims für behinderte Menschen haben Pflegekräfte auch am Dienstag von Überlastungen im Arbeitsalltag berichtet. «Man springt von Zimmer zu Zimmer, macht nur das Nötigste», schilderte ein 24-jähriger ehemaliger Mitarbeiter vor dem Landgericht Potsdam den Arbeitsalltag bei personeller Unterbesetzung. Schichten mit nur zwei Pflegekräften, die sich um die 20 Bewohnerinnen und Bewohner kümmern mussten, habe es häufiger gegeben. Der Zeuge hatte als Altenpflegehelfer in dem Heim gearbeitet.
In dem Prozess vor der 1. Strafkammer des Landgerichts ist eine 52 Jahre alte ehemalige Pflegekraft des Heims wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Sie soll am Abend des 28. April in dem Wohnheim vier wehrlose Bewohner im Alter zwischen 31 und 56 Jahren mit einem Messer in ihren Zimmern angegriffen und tödlich verletzt haben. Eine 43 Jahre alte Bewohnerin überlebte schwer verletzt nach einer Notoperation. Drei der Todesopfer sollen vollständig und eines halbseitig gelähmt gewesen sein.
Bislang hat sich die Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sie soll nach einem psychiatrischen Gutachten die Taten im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben.
Nach den Worten des 24-jährigen Zeugen war die Angeklagte eine der nettesten Pflegerinnen, mit der er je gearbeitet hat. Auch andere Zeugen, ehemalige oder noch Beschäftigte des Heims, beschrieben die Angeklagte als «liebevoll» und «fürsorglich». Nach Angaben einer 36-jährigen Betreuungsfachkraft habe die 52-Jährige mehrfach gesagt, dass sie nicht mehr arbeiten könne, weil die Belastung zu groß sei. Sie habe Medikamente nehmen müssen, um auf der Arbeit durchzuhalten. Die Überlastung des Personals sei gegenüber der Heimleitung mehrfach angezeigt worden.
Ein weiterer Zeuge, der als 450-Euro-Kraft in dem Heim gearbeitet hatte, sagte mit Blick auf die Arbeitsbelastung in dem Heim: «Hätte ich da tagtäglich gearbeitet, hätte ich den MDK angerufen, hätte die Angehörigen angerufen, hätte die Polizei gerufen.» MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung.
Am Tattag sei die Angeklagte sehr blass gewesen, sagte der 24-jährige Zeuge. Er habe sie angesprochen. Sie habe geantwortet, dass alles in Ordnung sei. Sie freue sich auf ihren Geburtstag. Der Geburtstag der Angeklagten war zwei Tage nach der Tat. Auch die Kollegen hatten bereits geplant, den Geburtstag der 52-Jährigen zu feiern.