Ostermayer zu Dublin-Klage: Kein Zwist in der Bundesregierung
Zur Frage der von Innenministerin Mikl-Leitner ins Spiel gebrachten möglichen Klage beim EuGH gegen die Dublin-Asylregeln hält der für Verfassungsfragen in der Bundesregierung zuständige Minister Dr. Josef Ostermayer fest: "Ich bin mit Justizminister Brandstetter einer Meinung, dass man mit einer solchen Untätigkeitsklage keine Quoten durchsetzen kann. Im Übrigen hat die Kommission den Mitgliedsstaaten bereits einen Vorschlag unterbreitet. Dort, wo es rechtlich begründbar ist und konkrete Auswirkungen hat, wie im Fall der Klage gegen die Atombeihilfe Hinkley Point, zögern wir nicht rechtliche Schritte zu ergreifen. Auch der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt, der die Republik Österreich vor dem EuGH vertritt, hat in seiner Stellungnahme festgehalten, dass die Bestimmung, auf die sich das Gutachten beruft, zu allgemein und unklar ist, um realistische Erfolgsaussichten zu haben. Justizminister Brandstetter hat ebenfalls festgestellt, dass eine Klage nicht notwendig sein wird."
"Politische Fragen und Herausforderungen können sinnvollerweise nur auf politischer Ebene gelöst werden. Hier hat die Innenministerin die Unterstützung der gesamten Bundesregierung", so Ostermayer abschließend.