Die Steuerpläne der SPD sind rational und vernünftig. Eine solidarische Gesellschaft aber wird sie auf diesem Weg nicht bekommen. Eher das Gegenteil. Ehegattensplitting , Erbschaftsteuer, Mitversicherung bei der Krankenkasse – in den vergangenen Tagen wurden viele Reformvorschläge gemacht, die familienpolitische Privilegien beenden sollen. Diese Ideen sind sinnvoll und notwendig. In der Summe werden sie allerdings kurzfristig kaum Erleichterungen bei der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sozialkassen bringen. Dafür werden sie eine Institution möglicherweise schnell und tiefgreifend verändern: die Ehe. Als das Grundgesetz in den Jahren 1948 und 1949 verhandelt und formuliert wurde, war die Norm noch klar. Man heiratete in jungen Jahren, bekam mindestens zwei Kinder, lebte bis zum Tod eines der Partner zusammen und sorgte füreinander. Im Westen Deutschlands sah die Arbeitsteilung bis in die Neunzigerjahre so aus: Die Ehefrau blieb mit den Kindern zu Hause, der Mann ging einer Erwerbsarbeit nach. Die ernährte die ganze Familie und ermöglichte eine Rücklage für Notfälle. "Hält Frauen in der Teilzeitfalle": Klingbeil will Ehegattensplitting abschaffen Ehegattensplitting: Was ist das überhaupt? Ehe als "Grundeinheit der Gesellschaft" Der Artikel 6 des Grundgesetzes "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung" ist der knappe Ausdruck für die Bedeutung dieses sozialen Ökosystems, der "Grundeinheit der Gesellschaft", wie es die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen formuliert. So ist es schon lange nicht mehr. In der DDR wurde ein anderes Modell zum Standard: Beide arbeiteten, die Frauen meist auch hier etwas weniger als die Männer, aber deutlich mehr als im Westen. Beide hatten eigenes Einkommen, die Kinder wurden tagsüber in Einrichtungen betreut. Inzwischen ist bundesweit nicht einmal mehr die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung verheiratet. In über 40 Prozent der deutschen Haushalte lebt nur eine Person, in einem Drittel der Mehrpersonenhaushalte sind die Mitbewohner nicht verwandt. Ein Drittel der Kinder in Deutschland kommt außerhalb der Ehe zur Welt, in Ostdeutschland sind es zwei Drittel. Nur noch in einem von hundert Haushalten leben drei Generationen zusammen. Viele Ehen enden nicht durch den Tod, sondern durch Scheidung. Die Verfassungsnorm des besonderen Schutzes für Ehe und Familie läuft leer. Ehegattensplitting wurde nach Klage eingeführt Begünstigt blieb sie bisher trotzdem. Der Gesetzgeber erkennt an, dass Eheleute Verantwortung füreinander übernehmen, sozial und finanziell. Das Ehegattensplitting war 1958 eingeführt worden, nachdem Eheleute wegen der unfairen Besteuerung vor dem Verfassungsgericht geklagt hatten. Als Verheiratete waren sie steuerlich schlechter gestellt worden als vor der Ehe. Seitdem werden Eheleute in der Regel gemeinsam veranlagt. Das Gesamteinkommen wird den Partnern je zur Hälfte zugerechnet, unabhängig davon, wie viel der einzelne beigetragen hat. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Verheirateten ist, desto krasser wirkt das Splitting. Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist, also mit höherem Einkommen nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr Steuern bezahlt werden müssen, sind durch das Splitting und den dann meist niedrigeren Steuertarif bis maximal rund 18.000 Euro an Steuerersparnis drin. Für die meisten rechnet sich das nicht Um dieses Geschenk durch Arbeit netto zu erwirtschaften, müsste die Person mit dem kleinen Einkommen aus einem Teilzeitjob eine Vollzeitstelle machen. Sie müsste ja nicht nur den Steuerrabatt, sondern auch Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeträge erwirtschaften. Für die meisten rechnet sich das nicht – zumal auch die Familienmitversicherung im Gesundheitssystem Ehepartner mit einer traditionellen Arbeitsteilung besonders begünstigt. Möglicherweise werden Frauen tatsächlich nach und nach ihre Arbeitszeit ausweiten, wenn sich für sie Arbeiten mehr lohnt als heute. Vielleicht werden jedoch gleichzeitig mehr Männer ihre Arbeitszeit reduzieren. Es ist ja nicht mehr so notwendig, bis zum Umfallen zu schuften, wenn beide in ähnlicher Weise zum Familieneinkommen beitragen. Ob also am Ende die Volkswirtschaft profitiert, weil das Arbeitsvolumen insgesamt wächst, ist längst nicht ausgemacht. Dasselbe gilt für die Staatskasse. Das Splitting würde ohnehin nur für diejenigen abgeschafft oder reduziert, die heute noch nicht verheiratet sind. Bis die Steuereinnahmen anziehen, würde es also eine ganze Weile dauern. Ehe bringt künftig mehr Nachteile Etwas anderes wird sich dagegen grundlegend und schneller ändern. Eine Hochzeit oder eingetragene Lebenspartnerschaft würde den Menschen künftig mehr Nach- als Vorteile bringen. Denn immer noch sollen die Partnerinnen füreinander einstehen, wenn einer von beiden verarmt, dauerhaft arbeitslos oder chronisch krank wird. Grundsicherung würde erst gezahlt, wenn beide nichts mehr haben. Bis dahin soll der eine im Ernstfall für die Lebens-, Wohn- und einen guten Teil der Pflegekosten des anderen geradestehen. Nicht einmal der Erbfall – heute für viele der Grund, nach der Geburt des ersten Kindes doch noch zu heiraten – wird dann noch ein Motiv für den Bund fürs Leben sein. Wenn nach einem Todesfall alle gleichgestellt werden, wie das die SPD vorschlägt, braucht man sich auch zur Regelung des Familienvermögens den Gang zum Standesamt nicht mehr zuzumuten. Ehe und Familie werden eine Sache von Romantikerinnen. Als Keimzelle der Gesellschaft haben sie unter diesen Voraussetzungen tatsächlich ausgedient. Dass aber am Ende ausgerechnet die Sozialdemokraten eine Gesellschaft von Individualisten fördern und die Christdemokraten einen Club von Hedonisten unterstützen, wäre nicht nur erstaunlich. Es ist kaum vorstellbar, so vernünftig der neue Anlauf dazu auch ist.