Drohnenflüge über DVRK: Anklage wegen Landesverrats in Südkorea
Die südkoreanische Staatsanwaltschaft hat am Mittwoch drei zivile Drohnenpiloten wegen Landesverrats angeklagt. Die Verdächtigen sollen im Zeitraum vom September 2025 bis zum Januar 2026 viermal unbemannte Luftfahrzeuge in die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) geflogen haben, um jenseits der Demarkationslinie zu filmen. Die Ermittler bewerten die illegalen Drohnenstarts und das Umgehen der südkoreanischen Luftabwehr als "Begünstigung des Feindes".
Wie die Nachrichtenagentur Yonhap berichtet, spiele bei diesem Tatbestand keine Rolle, ob es eine Absprache mit dem Gegner gegeben habe. Ausschlaggebend sei, ob die Täter mit ihren Handlungen den militärischen Interessen ihrer Heimat geschadet oder der DVRK militärische Vorteile verschafft haben. Bei einem der Verdächtigen handele es sich um einen Doktoranden mit dem Familiennamen Oh. Der Mittdreißiger befinde sich derzeit in Untersuchungshaft.
Die Angelegenheit hatte zuvor die Feindseligkeiten zwischen den beiden Ländern vertieft. Nachdem zwei unbemannte Luftfahrzeuge in der DVRK abgestürzt waren, beschuldigte Pjöngjang Anfang Januar Seoul, im September und erneut im Januar einen Überwachungsdrohnenflug durchgeführt zu haben, und drohte mit Vergeltung. Die südkoreanische Regierung wies die Anschuldigungen zurück und leitete eine Untersuchung ein. Verteidigungsminister Ahn Gyu-back erklärte damals, die Drohne auf den von der DVRK verbreiteten Aufnahmen sei kein Modell, das von der südkoreanischen Armee betrieben werde. Präsident Lee Jae-myung forderte eine gründliche Untersuchung und sagte, unnötige Spannungen mit dem Nachbarn würden sich negativ auf die Wirtschaft auswirken.
Pjöngjang und Seoul sind auch über sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Korea-Kriegs im Jahr 1953 formell weiterhin im Kriegszustand.
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