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Vetternwirtschaft in Deutschland: Zwei Geldtöpfe, kaum Kontrolle

Zwei große Geldtöpfe, kaum Nachweispflichten und viel Spielraum bei der Personalwahl. t-online zeigt, wie anfällig die unterschiedlichen Parlamente für Selbstbedienung sind – und um welche Summen es geht. Die Freundin, die im eigenen Abgeordnetenbüro beschäftigt wird, Eltern oder Geschwister, die bei anderen Abgeordneten angestellt sind, und Parlamentarier, für die bis zu 16 Mitarbeiter überwiegend mit Minijobs arbeiten. Das alles bezahlt mit Steuergeldern: In den vergangenen Wochen sind reihenweise fragwürdige Beschäftigungsverhältnisse bei der AfD ans Licht gekommen. Um "nur die Spitze des Eisbergs" aufzuzählen, nannte der CDU-Abgeordnete Martin Plum am Donnerstag im Bundestag in gut 50 Sekunden elf Abgeordnete und deren Verstrickungen. Die Szene ist im Video zu sehen. Seine Zusammenfassung: "In der AfD werden Steuergelder systematisch in die Taschen der eigenen Familien gelenkt." Zu erleben seien "Clanstrukturen in deutschen Parlamenten". In der AfD-Fraktion werden die Stimmen lauter, die fordern, Alice Weidel und Tino Chrupalla müssten endlich Klartext reden und Konsequenzen aus der Affäre ziehen. Acht Bundestagsabgeordnete aus dem Netzwerk des Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke haben am Donnerstag einen entsprechenden Antrag gestellt. Vetternwirtschaftsaffäre : Jobwunder bei AfD in Nordrhein-Westfalen Privatwohnung mit Mitarbeiterin : AfD-Personalchef in Erklärungsnot: "Nehme nur ihre Post an" Krisensitzung im Vorstand : AfD-Politiker holte Partnerin ins eigene Büro Doch wie ist die Vetternwirtschaft möglich? Lässt sich dem kein Riegel vorschieben – und dreht es wirklich nur um die AfD, auf die sich derzeit alle Finger richten? t-online hat in allen Landesparlamenten und im Bundestag nachgefragt, wofür Abgeordnete wie viel Geld erhalten können und welche Regeln es gibt, um Missbrauch zu verhindern. Abgeordnete können aus zwei Töpfen schöpfen Es sind zwei große Töpfe, aus denen Abgeordnete selbst Gelder beziehen, um den Betrieb ihrer Büros und Mitarbeiter zu finanzieren: das Personalbudget und die Kostenpauschale. Sie kommen zu den Diäten, die die Abgeordneten erhalten, hinzu. Mitarbeiter sind auch bei den Fraktionen beschäftigt, die laufen getrennt von persönlichen Mitarbeitern der Abgeordneten. Um eigene Mitarbeiter zu beschäftigen, können die 630 Abgeordneten im Bundestag und 1.742 Politiker in Landesparlamenten nach Berechnungen von t-online entsprechend jeden Monat insgesamt bis zu 30,5 Millionen Euro verteilen. Den 96 deutschen Europaabgeordneten stehen im Monat zusammen weitere 3 Millionen Euro zur Verfügung. Über den Umfang von Missbrauch und möglichen finanziellen Schaden sagt das nichts aus. Denn das Problem ist grundsätzlicher: "Selbstbedienungsmentalität bei Volksvertretern geht nicht", sagt Maria Ritsch, Vize-Präsidentin des Bunds der Steuerzahler in Bayern. "Es geht hier um das Vertrauen in die Demokratie." Bayern schuf strengen "Vetternparagrafen" nach Verwandtenaffäre Bayern ist heute das Bundesland mit besonders strengen Vorgaben. Das liegt am Verwandtenskandal, mit dem das Parlament 2013 in die Schlagzeilen geraten war: Fast 80 Abgeordnete, vor allem aus der CSU , aber auch einige aus SPD und von den Grünen, hatten nahe Angehörige als Mitarbeiter beschäftigt. Eine Kommission erarbeitete anschließend neue Regeln: Erfolgt die Bezahlung aus dem Personalbudget ist in Bayern seitdem die Beschäftigung von Verwandten bis zum 4. Grad und die "Überkreuzbeschäftigung" nicht mehr zulässig, also Familienangehörige von Abgeordneten bei anderen Abgeordneten auf Staatskosten anzustellen. In den meisten Landtagen und im Bundestag sind die Regeln viel weiter gefasst. Das bedeutet: Legal ist vieles, was politisch oder moralisch auf den ersten Blick fragwürdig erscheinen könnte. In Teilen ist das notwendig, damit Parlamentarier ihr Mandat frei ausüben können, heißt es von der Organisation Abgeordnetenwatch. Deren Sprecherin Sarah Schönewolf sagt aber auch: "Es braucht Transparenz über die Zahl der Mitarbeitenden und die Ausgaben, klare Regeln zur Angehörigenbeschäftigung und Überkreuzanstellung, Nachweispflichten und eine unabhängige Prüfung der Mittelverwendung." Zu der Zahl der Mitarbeiter hat t-online ebenfalls in den Länderparlamenten und beim Bundestag nachgefragt und zeigt die Daten hier. Zu verteilen gibt es Geld für Personal in allen Bundesländern außer in den kleinen Parlamenten im Saarland und in Bremen , wo keine Mittel für persönliche Mitarbeiter vorgesehen sind: Zwischen 4.403 Euro monatlich in Hamburg und 13.137,77 Euro in Baden-Württemberg kann jeder Abgeordnete einplanen; Lohnnebenkosten des Arbeitgebers werden zusätzlich übernommen. Im Bundestag geht es sogar um 26.650 Euro, die jedem Abgeordneten für Mitarbeiter zur Verfügung stehen, im Europaparlament rund 31.000 Euro. Ex-Abgeordnete: "Minijobber sichern die nächste Aufstellung" Abgeordnete sollen sich damit eigentlich kompetente Unterstützung für ihre Arbeit im Parlament holen; im schlechten Fall erkaufen sie sich insgeheim Loyalität innerhalb ihrer Partei. Wie das funktioniert, beschreibt Joana Cotar, von 2017 bis März 2025 im Bundestag, zuerst für die AfD, dann parteilos, in ihrem Buch "Inside Bundestag": "Eine kleine Menge an Minijobs, strategisch günstig verteilt im Kreis- und Landesverband, kann schon mal wichtige innerparteiliche Stimmen bei der nächsten Aufstellung sichern." Cotar berichtet, dass in ihrer ersten Legislaturperiode der Rechnungshof bei der AfD anklopfte. Demnach hatten die Prüfer einen Abgeordneten der Fraktion aufgetan, der keinen einzigen Mitarbeiter in Berlin beschäftigte, dafür aber viele im Wahlkreis. Das dürfe nicht sein. "Da frage ich mich, wie hat der Kollege überhaupt gearbeitet in Berlin?", schreibt Cotar. Das Europaparlament schreibt voir Einzelne Länderparlamente unterbinden eine massenhafte Beschäftigung von Minijobbern, indem sie eine Höchstzahl von Beschäftigten festlegen. Wer mehr anstellen will, kann das auch – aber dann aus eigenen Mitteln. Abgeordnetenwatch-Sprecherin Sarah Schönewolf sieht es kritisch, wenn es keine Beschränkungen gibt: "Wo große Spielräume bestehen und die Kontrolle schwach ist, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, werden die Möglichkeiten stärker genutzt." Da kann es dann zu einer Situation kommen wie in Sachsen-Anhalt, wo Nadine Koppehel und ihre Mutter Margret Wendt beide für die AfD im Landtag sitzen und ein gemeinsames Büro haben: Bei der Tochter sind 16 Mitarbeiter tätig, bei der Mutter sieben. Bezahlt von jeweils 5.490,47 Euro. Oder auch in Nordrhein-Westfalen: Dort gibt es einen AfD-Abgeordneten, der 15 Kräfte abrechnet. Solche Ausreißer sind aus anderen Parteien nicht bekannt. Die AfD-Fraktion in NRW erklärt die Personalfülle in ihren Reihen damit, dass "Anforderungen in der Regel nicht von wenigen Personen in gleicher Qualität abgedeckt werden können wie von mehreren Personen, die sich jeweils intensiv mit bestimmten Themenfeldern befassen". Für die Masse an Mitarbeitern gibt es aus anderen Parteien wenig Verständnis, für das konkrete Argument schon: Es ist durchaus üblich, dass mehrere Abgeordnete zum Beispiel gemeinsam einen Juristen beschäftigen. Er wird dann jeweils bei mehreren als Mitarbeiter geführt, es handelt sich aber um eine Person. Abegrodnetenwatch: Regeln ohne Kontrolle anfällig für Missbrauch Zugleich erklärte Sachsen-Anhalts AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund (zehn persönliche Mitarbeiter) es schon fast zur Notwendigkeit, Angehörige anzustellen: Schließlich könne man niemandem vertrauen und finde kaum Leute. Tatsächlich hat es die AfD aber auch schwerer, Vollzeitstellen kompetent zu besetzen: Eine Beschäftigung bei der in Teilen rechtsextremistischen Partei kann verheerend im Lebenslauf sein, wenn jemand danach eine andere Stelle sucht. Wenn jemand neben dem eigentlichen Hauptjob nebenbei für die AfD arbeitet, muss das nicht im Lebenslauf stehen und wirft dann keine Fragen auf. AfD ist in vielen Bundesländern die Partei, deren Abgeordnete die meisten persönlichen Mitarbeiter beschäftigen. Schönewolf von Abgeordnetenwatch sagt dazu: Auch wenn das formal zulässig sei, zeige es, wie anfällig die Regeln ohne wirksame Kontrolle für Missbrauch werden könnten. Für sie ist es nicht überraschend, "dass eine Partei diese Spielräume besonders konsequent ausschöpft, die den staatlichen Institutionen grundsätzlich misstraut oder sie politisch infrage stellt". Problematische Fälle habe es aber auch in anderen Parteien in der Vergangenheit gegeben. "Entscheidend ist daher nicht die Parteizugehörigkeit, sondern dass die Regeln so ausgestaltet sind, dass Missbrauch verhindert wird." Auch Abgeordnete aus anderen Fraktionen berichten von Druck einflussreicher Parteifreunde: Man solle beim Personalbudget an die eigene Zukunft bei der nächsten Listenaufstellung denken und Wünsche berücksichtigen. Mögliche Vetternwirtschaft mit der Beschäftigung von eigenen Angehörigen oder solchen anderer Abgeordneter ist also nur die eine Seite, Missbrauch für Zwecke der Partei ein andere. Besonders dreist erscheint da ein Vorgehen, das die niedersächsische AfD-Bundestagsabgeordnete Martina Uhr bestätigt hat: Sie habe 35 Prozent ihres 26.650-Euro-Mitarbeiterbudgets für die Personalwünsche des AfD-Landeschefs Ansgar Schledde zur Verfügung gestellt: Arbeitsverträge seien ihr "vorgefertigt" mit Unterschriften vorgelegt worden. Ihre Erklärung liegt t-online vor. Der Sachverhalt könnte auch einen Verstoß gegen das Parteiengesetz bedeuten, weil die aus dem Haushalt des Landtags bezahlten Mitarbeiter nicht zur Parteiarbeit eingesetzt werden dürfen. AfD-Europaabgeordnete: "Korruptionssumpf" Was Uhr da einräumt, bestätigt Vorwürfe der AfD-Europaabgeordneten Anja Arndt über diese Praxis in Niedersachsen. Arndt spricht von "Korruptionssumpf" und einer "systematischen Umgehung innerparteilicher Demokratie". Die Bundestagsabgeordnete Uhr sollte nach ihrer Erklärung aus der Landesgruppe fliegen und das Mandat abgeben. Pikanterweise begründen ihre Parlamentskollegen das damit, dass sie ihren Lebensgefährten und dessen Tochter im eigenen Büro beschäftige und damit Vetternwirtschaft begangen habe. Inzwischen erklärt die Landesgruppe, dass bei einer neuen Bewertung der Rauswurf doch nicht endgültig sein muss, wenn sie ihre Darstellung zurücknimmt. AfD-Anhänger verbreiten den inzwischen bekannt gewordenen Fall des Linken-Politikers Christian Schaft, der Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag ist und dessen Mutter im Europaparlament beim dortigen Linken-Abgeordneten Martin Schirdewan beschäftigt ist. Auch in der CDU gibt es inzwischen Fälle, die zumindest Geschmäckle haben. Sachsen-Anhalts CDU-Fraktionsvorsitzender Guido Heuer beschäftigt die Mutter des Landesrechnungshof-Präsidenten Kay Barthel. Seine Erklärung: Die Frau arbeitete in einer solchen Funktion bereits viele Jahre, bevor ihr Sohn selbst Abgeordneter wurde. Als Barthel aus dem Landtag ausschied und Heuer 2016 selbst in den Landtag einzog, hat Heuer nach seiner Darstellung aus sachlichen Gründen die erfahrene und kompetente Frau eingestellt. Der heutige Fraktionschef hat "aus praktischen Gründen" auch das Büro von Barthel übernommen – und zahlt der Familie des Rechnungshofpräsidenten Miete. Damit kommt der zweite große Topf ins Spiel: die steuerfreie monatliche Pauschale zur Arbeit im Wahlkreis, etwa um ein Büro oder eine Zweitwohnung zu mieten. Außer im kleinen Bremen, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen gibt es sie in allen Bundesländern. Sie liegt in den Ländern bei bis zu 4.332,70 (Bayern) und im Bund bei 5.467,27 Euro im Monat. In Sachsen-Anhalt beträgt die Pauschale 2.309,90 Euro. Nachweise für die Verwendung müssen dort ebenso wie im Bundestag nicht erbracht werden. Mutter und Tochter mit 23 Mitarbeitern und einem ruhigen Büro Etliche Abgeordnete in den Parlamenten sparen sich ein Wahlkreisbüro gleich komplett – und erhalten dennoch das dafür vorgesehene Geld. Andere schlüpfen angeblich kostenfrei beim eigenen Kreisverband unter, wie der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Oder mieten bei einem Parteifreund, der eigenen Firma oder sich selbst, wie die AfD-Abgeordneten Daniel und Tobias Rausch, Vater und Sohn, die die Büros jeweils beim eigenen Unternehmen untergebracht haben. Mancherorts treibt die fehlende Nachweispflicht noch seltsamere Blüten. Das zeigt erneut der Fall der AfD-Abgeordnetenfamilie von Mutter Margret Wendt und Tochter Nadine Koppehel. Zur Erinnerung: Die eine hat 17, die andere sechs Mitarbeiter. Gemeinsam betreiben sie in Dessau ein einziges Büro in einer Dreizimmerwohnung. Sehr ruhig soll es dort sein, wie Nachbarn der "Mitteldeutschen Zeitung" schilderten. Einige Bundesländer wollen die Mietverträge sehen. Hamburg zahlt unterschiedliche Pauschalen, abhängig davon, ob ein Abgeordneter ein Einzelbüro oder eine Bürogemeinschaft hat. Im Land Berlin werden 1.000 Euro abgezogen, wenn ein Mitglied des Abgeordnetenhauses kein externes Büro hat. Die frühere Bundestagsabgeordnete Cotar wundert sich, dass die Kostenpauschale-Regelung für Bundestagsabgeordnete unabhängig davon gilt, woher sie kommen. Einige Länderparlamente regeln das anders: Wer etwa in Sachsen oder Thüringen am Sitz des Parlaments oder in der Nähe wohnt, bekommt weniger – unabhängig davon, dass Bahnfahren für Abgeordnete frei ist. Großzügig ist Sachsen dagegen bei der Einrichtung, Renovierung und Instandsetzung von Wahlkreisbüros und für präventive Schutzmaßnahmen: 10.944 Euro in jeder Wahlperiode. In Thüringen denkt man anders – 5.000 Euro für eine erstmalige Bürogrundausstattung, bei einer Wiederwahl gibt es in der nächsten Wahlperiode zur Renovierung nur noch 3.000 Euro. Für diese Auswertung sind die sehr unterschiedlichen Regelungen zu einmaligen Zuschüssen nicht eingeflossen. Missbrauch ist auch da möglich.




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