„Gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ AfD gewinnt gegen Verfassungsschutz
Die AfD siegt gegen den Verfassungsschutz. Der Inlandsgeheimdienst darf die Partei vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einordnen, beobachten, behandeln, prüfen und führen.
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