Der Fall Martin Wagener Der Hochschullehrer in der permanenten Revolution
Früher war juristisch klar: Relevant ist, was im Grundgesetz steht. Heute kann man sich selbst als Berufsbeamter nicht mehr auf den Wortlaut der Verfassung verlassen, weil Massenmedien und staatlich mitfinanzierte NGOs eine systematische Umdeutung vorantreiben. Die Rechtskolumne von Ulrich Vosgerau.
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