Oberverwaltungsgericht Münster: Urteil: Verfassungsschutz darf AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun entschieden.
Der Verfassungsschutz darf die AfD weiterhin als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster nun entschieden.