Waibstadt: Falschparker landen zur Not im Knast
Waibstadt. (aj) 648 Strafzettel und 24 mündliche Verwarnungen hat der Gemeindevollzugsbedienstete der Stadt Waibstadt, Peter Horchheimer, im vergangenen Jahr verteilt. "Es waren somit etwa so viele wie 2016", erklärte Hauptamtsleiter Marc Fischer bei der Vorstellung der Statistik im Gemeinderat. 2016 seien es 637 schriftliche und 96 mündliche Verwarnungen gewesen.
"Wenn ein Bußgeld ausgesprochen wurde, dann war es gerechtfertigt", betonte Bürgermeister Joachim Locher. In diesem Zusammenhang teilte das Stadtoberhaupt mit, dass fünf Kommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt Überlegungen anstellen, einen gemeinsamen Vollzugsbediensteten für die Überwachung des ruhenden Verkehrs einzustellen. Die Stadt Waibstadt könne ihren nicht in anderen Gemeinden einsetzen, so Locher.
Auf Frage von Matthias Bleick, was der Gemeindevollzugsbedienstete kontrolliere, teilte Hauptamtsleiter Fischer mit, dass dieser für die Überprüfung des ruhenden Verkehrs, also in erster Linie der parkenden Autos zuständig sei. Interessant war vom Hauptamtsleiter zu erfahren, dass die Verwarnungsgelder in die Stadtkasse fließen. Für das, was über das Verwarnungsgeld hinaus gehe werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, für das die Bußgeldstelle des Landratsamtes verantwortlich sei.
Sämtliche Verfahren würden bis zum Ende verfolgt, auch wenn es manchmal nur um zehn Euro gehe, so Fischer. Es gebe auch Fälle, in denen der Zahlungspflichtige nicht bereit gewesen sei, die Bußgelder zu bezahlen. In manchen Fällen werde dann sogar Erzwingungshaft angeordnet. So mancher saß dann ein paar Stunden im Gefängnis. Allerdings sei die Strafe nach dem Absitzen nicht gelöscht, sondern diese bestehe weiter. Lediglich die Vollstreckungsmaßnahmen seien dann ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang monierte Matthias Bleick, dass schon seit längerer Zeit abgemeldete Anhänger in der Daimler-Benz-Straße stehen würden, und dies sei ja seiner Meinung nach nicht zulässig.