Gewalttätige Psychiatriepatienten: Verfassungsgericht soll über Fesselungen urteilen?
Von Sönke Möhl
Karlsruhe. Es geschieht jedes Jahr zehntausendfach in deutschen Psychiatrien: Patienten werden mit Gurten am Bett fixiert, weil sie sich selbst oder andere gefährden. Zwei Betroffene aus Bayern und Baden-Württemberg wollen diesen Eingriff in ihre Freiheit nicht hinnehmen und sind vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe gezogen. Am Dienstag ist darüber verhandelt worden.
Der rechtliche Hintergrund ist kompliziert, weil jedes Bundesland ein eigenes Gesetz für die Psychiatrie hat. Grundsätzlich kann nur ein Richter die Freiheit eines Menschen entziehen: Denn das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Person in den Artikeln 2 und 104.
Wie gehen Kliniken im Alltag mit dieser Problematik um? In Karlsruhe beschreibt der Ärztliche Direktor des Isar-Amper-Klinikums in München, Peter Brieger, den typischen Fall eines Patienten, der bereits fixiert von der Polizei in eine Klinik gebracht wird - weil er etwa Drogen wie Crystal Meth genommen hat. "Die sind aggressiv und entfesselt", berichtet Brieger. Solche Patienten müssten fixiert werden. "Wenn ich eine Notsituation habe, habe ich keine Zeit zu warten", sagt der Ärztliche Direktor. Wo solle mitten in der Nacht ein Richter herkommen?
Eine Fixierung an sieben Körperstellen, wie sie im Fall des Betroffenen aus Bayern über acht Stunden angewendet wurde, sei äußerst selten, sagt Brieger. In einem solchen Fall kann der Patient nicht einmal mehr den Kopf bewegen.
Tilmann Steinert von den Südwürttembergischen Zentren für Psychiatrie berichtet von Untersuchungen, nach denen Patienten die Fixierung als demütigend empfunden hätten. In Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden und der Schweiz würden aggressive Patienten eher isoliert als fixiert.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, verweist zu Beginn der Verhandlung auf die Schwere des rechtlichen Eingriffs. Die Freiheitsentziehung sei nur in besonderen Fällen gerechtfertigt. Verfassungsrichterin Doris König nennt die Zahl von 17.600 Fixierungen allein in Baden-Württemberg. Diese Maßnahme sei 2016 bei 5300 Patienten angewendet worden.
Die entscheidende Frage für das Bundesverfassungsgericht dürfte sein, ob es künftig einen generellen Richtervorbehalt für die Fixierung geben soll - möglicherweise innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach einer Notsituation. Eine Entscheidung wird erst in einigen Monaten erwartet.