Tödlicher Radler-Unfall in Heidelberg: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rathausmitarbeiter
Heidelberg. (ste) Nach dem tödlichen Unfall eines Radfahrers in der Heidelberger Wolfsbrunnensteige ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen einen Mitarbeiter des städtischen Verkehrsamtes. Das berichtet der SWR. Es soll nun geklärt werden, ob der Mann, der für die Anbringung der "Kölner Teller" in der Straße verantwortlich war, sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht hat. Dafür wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Experten-Untersuchung soll klären, ob die silbernen Metallnoppen Ursache des Sturzes waren - bei einem hinreichenden Tatverdacht könnte dann Anklage gegen den städtischen Mitarbeiter erhoben werden. Die Stadtverwaltung wollte sich am Dienstag nicht zu dem Fall äußern, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Ende Oktober 2017 war ein 41-jähriger Radfahrer in der Wolfsbrunnensteige an den Metalldeckeln gestürzt und eine Woche später an seinen schweren Kopfverletzungen gestorben. Ende November kam an derselben Stelle ein 74-jähriger Radler zu Fall und verletzte sich ebenfalls. Die "Kölner Teller" waren in der abschüssigen Straße angebracht worden, um Autos abzubremsen und dafür zu sorgen, dass das dortige Tempolimit von 20 Stundenkilometern eingehalten wird. Nach den beiden Unfällen hatte es eine hitzige Diskussion um die "Kölner Teller" gegeben: Radexperten hielten sie an dieser Stelle für gefährlich, die direkten Anwohner verteidigten die Metallnoppen. Auch die Stadtverwaltung war der Meinung, dass die Anbringung richtig war und alle Voraussetzungen dafür eingehalten worden waren - etwa genügend Abstand links und rechts zum Umfahren mit dem Rad.
Trotzdem wurde ein externer Experte beauftragt, sich die Situation noch einmal genau anzuschauen: Jens Leven, der derzeit alle Stadtteile Heidelbergs auf Gefahrenstellen untersucht. Nach seinem Bericht wurden die "Kölner Teller" im Dezember wieder entfernt. Stattdessen sollen aufgeraute Markierungen angebracht werden, außerdem sollen Leuchtschilder den Autofahrern anzeigen, wenn sie schneller als mit Tempo 20 unterwegs sind.