Bekanntgabe von Gruppenklageregelungen zur Einbeziehung von Kunden, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Januar 2014 Geschäfte mit ISDAfix-Instrumenten getätigt haben
Diese Bekanntmachung soll dazu dienen, die Mitglieder der Klägergruppe von den Vergleichsvorschlägen in Kenntnis zu setzen, die mit den Beklagten, namentlich Bank of America, N.A.; Barclays Bank PLC und Barclays Capital Inc.; Citigroup Inc.; Credit Suisse AG, Niederlassung New York; Deutsche Bank AG; die Goldman Sachs Group, Inc.; HSBC Bank USA, N.A.; JPMorgan Chase & Co.; Royal Bank of Scotland PLC; und UBS AG (gemeinsam die "vergleichsbereiten Beklagten") in einer Sammelklage gegen die vergleichsbereiten Beklagten und B.N.P. Paribas SA, ICAP Capital Markets LLC, Morgan Stanley & Co. LLC, Nomura Securities International, Inc., und Wells Fargo Bank, N.A. ("nicht vergleichsbereite Beklagte", und, zusammengenommen mit den vergleichsbereiten Beklagten, die "Beklagten") erzielt wurden. In der Klageschrift heißt es, dass die Beklagten wettbewerbswidrig gehandelt haben, was sich auf die Märkte für ISDAfix-Instrumente unter Verletzung von Artikel 1 des amerikanischen Kartellgesetztes (Artikel 1, Sherman Act, 15 U.S.C. § 1) ausgewirkt hat. Es wird des Weiteren vorgebracht, dass die Beklagten sich, im Sinne des Common Law, ungerechtfertigt bereichert und gegen die ISDA-Rahmenvereinbarungen verstoßen haben. Die Klage wurde von und im Namen von bestimmten Personen oder Körperschaften erhoben (zusammengenommen "Personen"), die Transaktionen mit ISDAfix-Instrumenten abgewickelt haben. Die Beklagten streiten ab, rechtswidrig gehandelt zu haben.