Wenn Klimaterror kein Klimaterror ist
Von Dagmar Henn
Also, das ist nicht einmal eine "kriminelle Vereinigung". So befindet zumindest das Landgericht Flensburg und lehnt eine Anklage gegen eine Vertreterin der Letzten Generation nach § 129 StGB ab. Weil das, was die angeklagte Miriam Meyer getan habe, von der Meinungsfreiheit und dem Versammlungsrecht gedeckt sei ...
Sicher, seit die Klimairren auf den Straßen herumsaßen, sind ist die öffentliche Aufmerksamkeit längst von ganz anderen Ereignissen vereinnahmt. Aber das, was Meyer vorgeworfen wird, ist kein Pipifax: Flughafenblockaden in Berlin, München und Sylt (die aus einem Eindringen in den Sicherheitsbereich und einer Blockade der Startbahn bestanden), "Aktionen" gegen die Pipeline der PCK-Raffinierie in Schwedt (Zudrehen von Notfallventilen) und, aber das kann man vernachlässigen, eine Farbaktion am Bayerischen Landtag. Ja, tatsächlich, Meyer hatte sich auf der Startbahn des Hamburger Flughafens festgeklebt. Man stelle sich mal vor, das würde jemand bei der Ramstein Air Base versuchen ...
Das sei bestenfalls Nötigung, Sachbeschädigung oder gemeinschädliche Sachbeschädigung. Eine überaus erstaunliche Milde. Oder auch nicht. Auf jeden Fall eine Bewertung, die einen angesichts all der anderen Dinge, die in den letzten Jahren passierten, schwindeln macht. (Übrigens, ein Hamburger Gericht hat das heute noch gesteigert und einen der Kleber nur wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung verwarnt ...)
Ja, Meyer hat es auch noch mit saftigen Schadenersatzforderungen zu tun, aber die Letzte Generation hat tiefe Geldquellen, da lassen sich noch ein paar Hunderttausend lockermachen. Schließlich hängt ja auch das an der Bewertung durch die Gerichte – immerhin wäre mit § 129 eine Trockenlegung der Finanzen möglich.
Aber betrachten wir doch einmal andere Verfahren in jüngster Zeit. Den Rollatorputschprozess – immer noch ein Staatsschutzverfahren, obwohl sämtliche Angeklagten himmelweit entfernt davon waren, auch nur in umfriedetes Gelände einzudringen, geschweige denn, womöglich eine Gefährdung des Luftverkehrs auszulösen ... Der Hamas-Prozess in Berlin, der jüngst endete und vier Angeklagte für viereinhalb bis sechs Jahre ins Gefängnis schickte, weil einer von ihnen eine in Bulgarien vergrabene, unbrauchbare Waffe ausgegraben, angesehen und wieder eingegraben hat ... Das Vorgehen gegen Mitglieder des Vereins Friedensbrücke-Kriegsopferhilfe e. V., die in nichts Bösartigeres verwickelt waren als humanitäre Hilfslieferungen für den Donbass und jetzt als vermeintliche Terroristen unter den Sonderbedingungen von § 129 b in Haft sitzen.
Und unzählige Spionageverfahren, wegen Fotos in Grafenwöhr oder dem Verzehr belegter Brote in der russischen Botschaft. Das Fass mit den Verfahren rund um die Meinungsfreiheit muss man da gar nicht erst aufmachen, oder an all das extralegale Handeln erinnern, wie das alltägliche Debanking oder die Wiedergeburt der Reichsacht im Fall Hüseyin Dogru ...
Im Gegensatz zu allen diesen erwähnten Fällen waren die Handlungen, an denen Meyer beteiligt war, sehr konkret. Kein Geschwätz, keine Planungen, keine Unterstellungen. Es gibt Fotos der Handlungen. Es gab Festnahmen. Die Schäden sind, wie allein die Schadensersatzforderungen der Fluggesellschaften in Hamburg belegen, konkret und erheblich. Und allein das unbefugte Eindringen in das umzäunte Gelände eines Flughafens würde bei jedem anderen schon ein Verfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs (§ 315 StGB) auslösen, was wohl in Flensburg nicht einmal auf dem Zettel der Staatsanwaltschaft stand.
Aber das war ja auch die normale Staatsanwaltschaft. Die meisten der oben erwähnten Verfahren haben nämlich eines gemein: Sie wurden und werden von der Generalbundesanwaltschaft betrieben. Die, das legt die Erfahrung der letzten Jahre nahe, sogar wegen Falschparkens eine Terroranklage hinbekäme. Und leider mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit noch ein Gericht fände, das ihr folgte.
Aber gehen wir es einmal durch. Das, was die Letzte Generation da veranstaltet hat, fällt also nach Ansicht des Landgerichts Flensburg unter Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Im Gegensatz zu den Tausenden von Internet-Meinungsäußerungen, die zu Strafverfahreng geführt haben. Im Gegensatz zu vielen, völlig friedlichen, Protesten gegen die Corona-Maßnahmen. Oder gegen den israelischen Genozid im Gazastreifen – vermutlich würde nicht einmal Polymarket eine Wette darüber annehmen, ob ein Eindringen in den Hamburger Flughafen wegen "Klima" schwerer bestraft würde als "From the River to the Sea" auf einer Demonstration für Palästina, weil das Ergebnis so vorhersehbar ist. Wer die Losung ruft, kann froh sein, wenn ihn nicht auch § 129b erwischt.
Und das, obwohl eine durchaus mögliche, ja, eigentlich erforderliche Bewertung des Eindringens in den Hamburger Flughafen nach § 315 Strafgesetzbuch als Beeinträchtigung des Luftverkehrs, mehrfach und unter Absprache in einer Gruppe ausgeführt, die sich nur zu dem Zweck gebildet hat, derartige Taten zu begehen, eine Anwendung nicht von § 129 (kriminelle Vereinigung), sondern von § 129a (terroristische Vereinigung) erzwingen sollte. Genauso, wie die Brandanschläge anderer "Klimaschützer" auf Bahnanlagen ebenfalls unter § 315 fallen müssten, also eine Gruppe, die diese begeht, auch als terroristische Vereinigung behandelt werden müsste.
Nein, im heutigen Deutschland und für die Bundesanwaltschaft ist die Lieferung von Trinkwasser an frontnahe Dörfer in der Volksrepublik Donezk, die Reparatur von Schulhausdächern oder die Lieferung von Sportkleidung für Schüler ein weitaus gravierenderes Verbrechen als Aktionen und Anschläge an Flughäfen in Deutschland, die nicht nur Einkommenseinbußen, sondern durchaus auch Schäden für fremde Personen billigend in Kauf genommen haben.
Der Unterschied zwischen § 129 und § 129a ist für die Betroffenen übrigens beträchtlich. Meyer könnte schon lange vor Anklageerhebung gar keine langen Interviews mit dem Hamburger Abendblatt geben, wie sie es im Januar dieses Jahres getan hat, um ihr Leid zu klagen. Wenn eine Anklage nach § 129a auch nur vorbereitet wird, heißt das im Regelfall Untersuchungshaft unter Sonderbedingungen: Isolation, Briefverkehr mit dem Anwalt wird gelesen, Besuche nur mit Trennscheibe, auch jene des Anwalts ... Das kommt gewissermaßen automatisch. Bei § 129 erfolgt eine normale Haftprüfung, nach Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und den sonst üblichen Kriterien.
Während also andere unter den absurdesten Begründungen teils über Jahre hinweg in Haft gehalten werden, wird bei den Klimaklebern bisher der relevante Paragraf 129a nicht einmal in Anspruch genommen. Immerhin wollte die Staatsanwaltschaft in Flensburg nur eine Anklage nach § 129 erheben. Der eigentlich in Fällen, in denen die zur Last gelegten kriminellen Handlungen einen politischen Hintergrund haben, gar nicht zur Anwendung kommt, weil dafür § 129a besteht ...
Man fragt sich allmählich, was aus heutigen Jurastudenten werden soll, denen all das als Rechtsstaatlichkeit verkauft wird. Eine Justiz, die jedes Verständnis für Verhältnismäßigkeit verloren hat und nur nach politischen Vorlieben urteilt. Nicht, dass es das in Deutschland nicht schon einmal gegeben hätte; die Verfahren wie die Urteile gegen die RAF vor 50 Jahren muss man auch vor dem Hintergrund sehen, dass zur selben Zeit unzählige Massenmörder und Kriegsverbrecher unbehelligt in Ämtern und Behörden saßen oder ihre großzügigen Renten verzehrten. Auch da waren die politischen Vorlieben der Bonner Republik eindeutig. Aber man konnte vorübergehend denken, das sei vorbei.
Die juristische Bewertung der Klimasekte zeigt aber ein ähnliches Missverhältnis. Im einen Fall sind da Handlungen, bei denen man sich schon verrenken muss, um in ihnen keinen Terrorismus zu sehen, und in den anderen Fällen ist da – einfach nichts. Dabei gibt es vom Rollatorputsch bis hin zu den Vorwürfen gegen Friedensbrücke sogar noch deutliche Anzeichen, dass sich dieses Missverhältnis weiter verschlimmert. Das ist eine Justitia, die ihre Augenbinde, die für die Gleichbehandlung stehen soll, durch eine Augenklappe nach Piratenart ersetzt hat.
Es wäre ein interessanter Vergleich, gäbe es einen Fall, in dem sich jemand auf die Landebahnen in Ramstein geklebt hätte. Leider hätte dort höchstwahrscheinlich schon das Eindringen aufs Gelände weitaus handfestere Konsequenzen. Aber nur einmal gedanklich: Die Rechtfertigung für eine Blockade dieses Flughafens wäre schließlich ziemlich konkret: der Genozid im Gazastreifen und der Angriffskrieg gegen Iran. Die dadurch ausgelöste deutsche Beteiligung an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Wie lange würde da die Bundesanwaltschaft brauchen, um Ermittlungen wegen § 129 a zu beginnen? Richtig: Der Haftbefehl wäre raus, da wäre der Kleber noch nicht trocken. Vorausgesetzt natürlich, die US-Truppen ließen eine deutsche Reaktion überhaupt zu und begännen nicht gleich zu schießen.
Also überlegen wir einmal ein Beispiel, das nicht mit dem US-Hausrecht kollidiert. Eine völlige Blockade sämtlicher Zufahrten nach Ramstein Airbase? Würde bestenfalls längerfristig die Nutzung als Zwischenlandungsplatz beeinträchtigen ... Aber man könnte ja die Flugkontrolle angehen, rundherum. Oder die Treibstoffversorgung. Und die blockieren, oder in sie eindringen. Oder vielleicht per Drohnen ein paar großformatige Krähenfüße auf den Landebahnen verteilen ...
Egal was, die Reaktion wäre immer gleich. Weil Klimakleber inhaltlich, wenn auch vielleicht nicht materiell (obwohl auch das mehr als denkbar ist), im Auftrag der Regierung unterwegs sind. Sozusagen amtlicher Terror. Der sich inzwischen etwas überlebt hat, weil es so viele andere günstige Möglichkeiten gibt, die Lebensbedingungen des gemeinen Volkes zu verschlechtern. Wie die Russlandsanktionen. Oder eben jetzt den US-Krieg gegen Iran. Der für die Brüsseler und Berliner Klimafanatiker wie gerufen kommt, samt seiner Folgen für die globale Energieversorgung. Mindestens so gerufen wie einst Corona.
Ja, man könnte fast drauf wetten, dass eine wie Meyer spätestens in fünf Jahren auf dem Weg in den Bundestag ist. Wenn da nicht die winzige Hoffnung wäre, dass all das Elend, das derzeit auch für die Deutschen eingerührt wird, irgendwann doch die Hutschnur reißen lässt und der Groschen fällt, dass Geschwätz nicht satt macht und Mitmischen bei verbrecherischen Kriegen nicht für Frieden sorgt.
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