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Wissenswertes zur Kita in NRW: Was Eltern über das geplante neue Kita-Gesetz wissen sollten

Stern 

Eltern aufgepasst: Bevor Änderungen am Kinderbildungsgesetz beschlossen werden, gibt es noch Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen. Was Experten am Entwurf der Landesregierung auszusetzen haben.

Zu hohe und landesweit ungerechte Kita-Beiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten, mangelnde Bildungsqualität - viele Eltern sind frustriert. Seit Jahren wartet Nordrhein-Westfalen auf eine Neufassung des Kinderbildungsgesetzes und damit erhoffte Verbesserungen. Seit einigen Monaten sind ein Gesetzentwurf der Landesregierung und Eckpunkte bekannt.

Am 23. April werden im Familienausschuss des Düsseldorfer Landtags Sachverständige dazu angehört. Erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor. Was die Experten zu sagen haben, betrifft alle Familien mit Kita-Kindern und streift wesentliche Fragen der seit Monaten unversöhnlichen Auseinandersetzung um die Novelle. 

Warum gibt es so viel Aufregung um Kern- und Randzeiten?

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Einsatz qualifizierten Fachpersonals in den Kitas künftig auf fünfstündige "Kernzeiten" konzentriert und die "Randzeiten" mit anderen Betreuern abgedeckt werden. Zahlreiche Kritiker befürchten dadurch eine Verschlechterung der frühkindlichen Bildung und warnen davor, die Kinder eher zu verwahren, statt zu fördern. 

In ihren Stellungnahmen an den Landtag schlagen auch die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe in NRW sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in diese Kerbe. Frühkindliche Bildung umfasse stets die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung der Kinder - das sei in Spielzeiten nicht weniger wichtig als beim gezielten vorschulischen Lernen, hebt die GEW hervor. "Die vorgesehene Trennung in Kern- und Randzeiten lehnen wir strikt ab." 

Auch die Landschaftsverbände betonen, die vorgesehene Aufteilung breche mit dem eigentlich untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräften könne der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht erfüllt werden.

Ist der Kinderschutz in Randzeiten gefährdet?

Die Landschaftsverbände befürchten das jedenfalls. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Anzeigen stetig gestiegen, die Einrichtungen wie Kitas unverzüglich bei den Behörden zu stellen haben bei Ereignissen und Entwicklungen, die geeignet sind, das Kindeswohl zu gefährden. Es sei fraglich, wie Ergänzungskräfte den Kinderschutz sichern könnten und Mindeststandards noch zu kontrollieren seien, mahnen sie in ihrer gemeinsamen Stellungnahme. Unklare Vorgaben ließen Auseinandersetzungen um aufsichtsrechtliche Verpflichtungen erwarten.

Wie reagiert die Landesregierung auf die Kritik?

Die schwarz-grüne Koalition hat zwar einige Zugeständnisse gemacht, hält aber an den Kernpunkten ihres Entwurfs fest. Sie argumentiert, das Kern- und Randzeitenmodell sei eine Option, die Kita-Träger auf freiwilliger Basis nutzen könnten. Auch Ergänzungskräfte, wie etwa Kinderpflegerinnen, hätten eine mindestens zweijährige pädagogische Ausbildung.

Der flexiblere Einsatz von Personal bringe mehr Stabilität und Verlässlichkeit ins System. "Unser Ziel ist es, dass sich Eltern darauf verlassen können, dass die Kita geöffnet ist", hatte die neue Kinderministerin Verena Schäffer (Grüne) die Reform jüngst im Landtag verteidigt. 

Welche Nachteile hat eine größere Auswahl an Wochenstunden?

Die buchbaren Wochenstunden sollen erweitert werden - geplant sind 25, 30, 35, 40 oder 45 Stunden. Bislang gibt es in der Regel drei Optionen: 25, 35 oder 45 Stunden. Die GEW und die Landschaftsverbände sehen die Aufsplittung der Buchungszeiten kritisch. 

Für die Kitas bedeute das weniger Planungssicherheit und mehr Verwaltungsaufwand, stellt die GEW fest. "In Verbindung mit der geplanten Einführung der Kern- und Randzeiten führt diese Maßnahme aus unserer Sicht dazu, dass Kitas ihr pädagogisches Angebot weiter einschränken und mehr zur reinen Betreuung bereitstehen müssen." 

Ähnlich argumentieren die Landschaftsverbände, die die kleinteiligen, auch unterjährig zu ändernden Buchungsoptionen - erst recht in Zusammenhang mit 18 unterschiedlichen Kindpauschalen - ebenfalls als Verwaltungslast sehen.

Droht Kindern Überforderung in größeren Gruppen?

Der Gesetzentwurf sieht drei Gruppenformen vor, die in der Regel mit 10 bis 25 Kindern belegt werden können - je nach Altersmischung. Darüber hinaus soll eine Überschreitung um bis zu vier Kinder pro Gruppe - bei unter Dreijährigen (U-3) bis zu drei Kindern - erlaubt werden können. 

"Eine Abweichung bei der Gruppengröße nach oben lehnen wir entschieden ab", unterstreicht die GEW. Stattdessen müsse die Standard-Gruppengröße verringert werden. Auch die Landschaftsverbände bezweifeln, dass die räumlichen und personellen Voraussetzungen eine solche Überbelegung erlauben.

Die mögliche Belegung einer U-3-Gruppe mit bis zu 13 Kindern sei mit Blick auf die individuellen Bedarfe – Schlafen, Wickeln, Essen, persönliche Nähe – besonders kritisch zu sehen. "Aus der Praxis kommen gehäuft Rückmeldungen, dass viele Kinder bereits jetzt mit den großen Gruppen überfordert sind und dass herausforderndes Verhalten auch auf eine höhere Kinderanzahl zurückzuführen ist." Die Verbände verweisen auf einen starken Anstieg der Meldezahlen zu Übergriffen durch Kinder. 

Werden die Elternbeiträge endlich sinken?

Nein, das im Koalitionsvertrag versprochene dritte beitragsfreie Kitajahr findet sich im Gesetzesentwurf nicht wieder. Die Landschaftsverbände kritisieren, dass darauf ebenso wie auf die Wiedereinführung einer landeseinheitlichen Staffelung der Elternbeiträge verzichtet werde. "Dadurch besteht die Gefahr, dass Kinder insbesondere aus Haushalten mit geringem Familieneinkommen knapp oberhalb der Beitragsbefreiung aus wirtschaftlichen Gründen kein Angebot der Kindertagesbetreuung besuchen werden."

Was verbessert sich bei der Gesundheitsvorsorge in den Kitas?

Bedauerlicherweise nichts, moniert der Bundesverband der Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der sich ebenfalls mit einer Stellungnahme in die Sachverständigenanhörung einschaltet. Dabei könne "die Vernachlässigung der Mundgesundheit ein erstes Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung sein", warnen die Mediziner.

Sie fordern die Landesregierung auf, unter anderem folgenden Passus in ihren Gesetzentwurf aufzunehmen: "Die Tageseinrichtungen stärken das Gesundheitsbewusstsein des Kindes durch die tägliche Zahnpflege, (zahn-) gesunde Ernährung, ausreichend altersgerechte Bewegung und die Vermittlung hygienischen Verhaltens." 

Damit solle NRW dem guten Beispiel der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Sachsen folgen, in deren Regelungen das tägliche Zähneputzen in den Einrichtungen als Pflicht ausdrücklich genannt werde. "Wir erwarten, dass dies in Nordrhein-Westfalen ebenfalls umgesetzt wird."

Werden benachteiligte Kinder künftig besser gefördert?

Jedenfalls sieht der Entwurf das unter den Stichwörtern "plusKITA" und "Chancen-Kita" vor. Die Landschaftsverbände zweifeln jedoch, dass eine Umverteilung der Mittel nach einem Sozialindex ausreicht. Aus ihrer Sicht sind die pädagogischen Ziele nicht mit ausreichend Ressourcen hinterlegt. 

Auch für Kinder mit einer Behinderung bringe der Entwurf keine Weiterentwicklung, kritisieren sie. Hinzu komme, dass Ergänzungskräfte Kindern mit besonderen Bedarfen, Behinderungen, ohne Deutschkenntnisse oder sehr jungen Kindern "keine volle Teilhabe gewährleisten" könnten. "Damit wird diese Zielgruppe von der frühen Bildung oftmals faktisch ausgeschlossen."

Die Landesregierung will den Kitas ab 1. August 2027 pro Jahr 200 Millionen Euro zusätzlich für den Landesanteil an der Grundfinanzierung zur Verfügung stellen. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet, aber erst zum Kitajahr 2027/28 wirksam werden.



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