Schulpflicht: Kritik an Schulbefreiung für Ministerin-Sohn für Urlaub
Die Schweriner Justizministerin will schon am letzten Schultag vor den Ferien verreisen und stellt für ihren Sohn einen Antrag auf Schulbefreiung. Der wird genehmigt. Kritik gibt es trotzdem.
Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) hat sich gegen Kritik an der Freistellung ihres Sohnes vom Unterricht am letzten Schultag vor den Winterferien verteidigt. "Ministerin Bernhardt nimmt die Schulpflicht sehr ernst", teilte ihr Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Dem NDR teilte ein Sprecher des Schweriner Bildungsministeriums mit: "Der vorliegende Antrag, noch während der Schulzeit den Urlaub antreten zu können, hätte durch die Schule nicht genehmigt werden dürfen." Eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) an das Ministerium blieb zunächst unbeantwortet.
Ministerin nimmt Familien-Jahresurlaub im Februar
In Paragraf 8 der Schulpflichtverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern heißt es: "Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde."
Ein Sprecher von Bernhardts Ministerium schrieb der dpa: "Die Ministerin hat ihr Kind ausnahmsweise am letzten Schultag vor den Ferien beurlauben lassen. Aus organisatorischen Gründen hat Ministerin Bernhardt bereits im Februar ihren Familien-Jahresurlaub genommen." Der Reisezeitraum sei vom Reiseveranstalter vorgegeben worden. "Der Antrag wurde der Schule des Sohnes vorgelegt und von der Schule genehmigt."