Schülerin erwürgt: Mord an 14-Jähriger – Lebenslange Haft gefordert
Im Revisionsprozess um den Mord an einer Schülerin aus Bad Emstal haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Höchststrafe gefordert. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil teilweise aufgehoben.
Im erneuten Mordprozess gegen einen 23-Jährigen wegen der Tötung einer 14-Jährigen aus Bad Emstal (Landkreis Kassel) haben Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter die Höchststrafe gefordert. Sie plädierten wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe für eine lebenslange Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht.
Der 23-Jährige war wegen der Tat bereits im Mai 2024 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren und neun Monaten verurteilt worden, die er in einer sozialtherapeutischen Anstalt verbüßen sollte. Zudem ordnete die zuständige Jugendkammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an. Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.
Tat in erstem Verfahren gestanden
Der zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alte Bekannte der Schülerin hatte in ersten Verfahren gestanden, die 14-Jährige im September 2023 bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten war. Anschließend habe er sie entkleidet und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit nach ihrem Aufwachen von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten. Töten habe er sie nicht wollen, gab er damals an. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der deutsche Staatsangehörige seine Bekannte erwürgt hatte, um sich sexuelle Befriedigung zu verschaffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil auf Revision der Staatsanwaltschaft hin teilweise auf. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass das Gericht zwar nach Erwachsenenstrafrecht geurteilt, dabei aber trotzdem Paragraf 106 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für Heranwachsende angewandt hatte.
Daher blieb das Strafmaß unter der von der Anklage geforderten lebenslangen Freiheitsstrafe. In der Anwendung des Paragrafen sah der BGH "durchgreifende Rechtsfehler". Neben dem Strafausspruch hob er auch die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung sowie der Vollziehung der Strafe in einer sozialtherapeutischen Anstalt auf. Die Verurteilung wegen Mordes wurde nicht beanstandet.
Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht anwenden?
Die 9. Große Strafkammer des Landgerichts Kassel als Jugendkammer und als Schwurgericht muss nun entscheiden, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird. Kommt es zu einer Verurteilung wegen Mordes nach Jugendstrafrecht, droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren, nach Erwachsenenstrafrecht lebenslange Haft.
Die Staatsanwaltschaft plädierte für die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung. Die Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers schlossen sich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an. Der Vertreter des Vaters forderte darüber hinaus die Anerkennung der besonderen Schwere der Schuld. Eine Freilassung nach 15 Jahren ist damit in der Regel ausgeschlossen.
Die Verteidigung des Angeklagten sprach sich für die Anwendung von Jugendstrafrecht und eine Freiheitsstrafe im Rahmen des ersten Urteils aus. Das Urteil wird für heute erwartet.