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Grundrente Tabelle 2026: So hoch ist der Grundrentenzuschlag

Wer ein Leben lang gearbeitet, aber wenig verdient hat, kann von der Grundrente profitieren. Doch wie viel ist das konkret? Unsere Tabelle zeigt es Ihnen. Viele Rentner haben jahrzehntelang gearbeitet – aber trotzdem nur wenig Rente . Für genau diese Menschen wurde die Grundrente eingeführt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt einen Zuschlag auf die gesetzliche Rente. Doch wie hoch fällt dieser Zuschlag aus? Unsere Tabellen zur Grundrente geben einen schnellen Überblick. Was ist die Grundrente? Die Grundrente ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Zuschlag zur gesetzlichen Rente, den die Deutsche Rentenversicherung automatisch prüft und auszahlt. Er wurde Anfang 2021 eingeführt und soll langjährig Versicherten mit niedrigen Einkommen helfen. Um Anspruch auf Grundrente zu haben, müssen Sie mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können und in Ihrem Berufsleben zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes erzielt haben. Für das Jahr 2026 sind das zum Beispiel mindestens 1.299 Euro und maximal 3.463 Euro brutto im Monat. Wird der Mindestverdienst nicht erreicht, zählt dieses Jahr nicht zu den Grundrentenzeiten. Was alles als Grundrentenzeiten gilt, können Sie hier nachlesen. So wird Einkommen bei der Grundrente angerechnet Ein Anspruch auf Grundrente bedeutet allerdings noch nicht, dass Ihnen auch tatsächlich Geld ausgezahlt wird. Das stellt sich erst nach einer Einkommensprüfung heraus. Je nachdem, wie hoch Ihre eigentliche Rente ist und ob es weitere Einkünfte gibt, sinkt der Grundrentenzuschlag oder fällt womöglich ganz weg. Es gelten aber Freibeträge. Diese liegen 2026 für Singles bei 1.491 Euro im Monat und für Paare bei 2.326 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ( lesen Sie hier, was das genau ist ), das den Freibetrag übersteigt, wird bis zu einem Betrag von 1.908 Euro für Alleinstehende und 2.744 Euro für Paare zu 60 Prozent angerechnet. Der Einkommensanteil oberhalb von 1.908 Euro beziehungsweise 2.744 Euro wird zu 100 Prozent auf die Grundrente angerechnet. So beeinflussen Grundrentenzeiten den Zuschlag Auch die Anzahl Ihrer Grundrentenzeiten entscheidet über die Höhe des Zuschlags. Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen Sie mindestens 35 Jahre an Grundrentenzeiten aufweisen. Zwischen 33 und 35 Jahren wird der Zuschlag gestaffelt ausgezahlt – also in gekürzter Form. Dafür nutzt die Rentenversicherung den sogenannten Begrenzungswert. Er beträgt bei 33 Jahren 0,4 Entgeltpunkte, also 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes, und steigt gleichmäßig auf 0,8 Entgeltpunkte, also 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes, bei 35 und mehr Jahren. Mit anderen Worten: Wer nur die Mindest-Grundrentenzeit von 33 Jahren erfüllt, dessen Rentenpunkte können nur auf 0,4 Rentenpunkte aufgewertet werden. Wer auf die Maximal-Grundrentenzeit von 35 Jahren kommt, dessen Rentenpunkte können auf 0,8 Rentenpunkte aufgewertet werden. Dazwischen gelten individuelle Höchstbeträge, die sich mit jedem Monat mehr an Grundrentenzeit um einen weiteren Bruchteil an Rentenpunkten nach oben verschieben, also beispielsweise 0,65 Rentenpunkte für 34 Jahre und 3 Monate. Lesen Sie auch: Gibt es auch bei Witwenrente einen Grundrentenzuschlag? Je nachdem, welcher individuelle Höchstbetrag für Sie gilt, kann es also sein, dass Ihr Grundrentenzuschlag bei null Euro liegt, obwohl Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Nämlich dann, wenn Ihr Schnitt an Rentenpunkten über dem Höchstbetrag liegt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie im Schnitt auf 0,5 Rentenpunkte kommen, aber nur auf 33 Jahre Grundrentenzeiten. Ihre Rentenpunkte könnten dann nur bis zum Wert von 0,4 aufgewertet werden. Da sie aber ohnehin schon darüber liegen, gibt es den Zuschlag nicht. Tabelle: So viel Grundrentenzuschlag ist maximal möglich Die Höhe der Grundrente richtet sich nicht nach der gesamten Rente, sondern nur nach den Entgeltpunkten aus den Grundrentenzeiten, in denen Sie innerhalb der Unter- und Obergrenze verdient haben. Wichtig: Mehr als 35 Jahre zählen nicht für den Zuschlag. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie viel Grundrentenzuschlag je nach selbst erarbeiteten Rentenpunkten möglich ist, bevor Einkommen angerechnet wird oder wenn Ihr Einkommen unterhalb des Freibetrags liegt. Es wird angenommen, dass Sie auf 35 Jahre an Grundrentenzeiten kommen. Ihre Rentenpunkte können also auf 0,8 Rentenpunkte und damit den maximal möglichen Wert aufgewertet werden. Außerdem wird angenommen, dass Sie in den 35 Jahren ein Gehalt verdient haben, das zwischen der Unter- und Obergrenze für die Grundrente lag. Damit werden alle 35 Jahre Grundrentenzeiten bei der Berechnung des Zuschlags berücksichtigt. Durchschnittliche Rentenpunkte Monatlicher Grundrentenzuschlag 0,3 374,76 Euro 0,4 499,68 Euro 0,5 374,76 Euro 0,6 249,84 Euro 0,7 124,92 Euro Die Berechnung dazu sieht so aus: Ihre durchschnittlichen Rentenpunkte pro Jahr werden verdoppelt. Liegt das Ergebnis unterhalb von den maximal möglichen 0,8 Rentenpunkten, bleibt es bei dieser Erhöhung. Beispiel: 0,3 Rentenpunkte x 2 = 0,6 Rentenpunkte. Es bleibt bei der Erhöhung um 0,3 Rentenpunkte. Liegt das Ergebnis nach der Verdopplung oberhalb von 0,8 Rentenpunkten, wird die Erhöhung bei diesem Wert begrenzt. Beispiel: 0,7 Rentenpunkte x 2 = 1,4 Rentenpunkte. Da nur bis 0,8 Rentenpunkte aufgewertet werden kann, liegt die Erhöhung nur bei 0,1 Rentenpunkten. Anschließend werden von der ermittelten Erhöhung 12,5 Prozent abgezogen. Damit soll sichergestellt werden, dass aufgewertete Rentenpunkte nicht denselben Wert haben wie Rentenpunkte, die Sie sich unter normalen Umständen verdient haben. Das Ergebnis ist der Jahreswert an Rentenpunkten, der als Zuschlag für jene Grundrentenzeiten berechnet wird, in denen Sie mit Ihrem Gehalt innerhalb der Verdienstgrenzen lagen – höchstens jedoch für 35 Jahre, wie in der Tabelle oben angenommen. Der Jahreswert wird also mit maximal 35 multipliziert. Zum Schluss multiplizieren Sie das Ergebnis daraus noch mit dem aktuellen Rentenwert. Seit 1. Juli 2025 liegt dieser bei 40,79 Euro. Heraus kommt der höchstmögliche Grundrentenzuschlag. Diesen bekommt jedoch nur, wer Einkommen unterhalb des Freibetrags hat. Was gilt, wenn Einkommen angerechnet wird, erklären wir im folgenden Abschnitt. Tabelle: Grundrentenzuschlag nach Einkommensprüfung Den vollen Grundrentenzuschlag erhalten Sie 2026 nur, wenn Ihr zu versteuerndes monatliches Einkommen maximal 1.491 Euro beträgt. Für Paare gilt ein Freibetrag von 2.326 Euro. Überschreiten Sie den jeweiligen Freibetrag, werden 60 Prozent des darüber liegenden Einkommens angerechnet. Der Einkommensteil, der über 1.908 Euro liegt (Paare: 2.744 Euro), wird sogar zu 100 Prozent angerechnet. Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie viel Grundrentenzuschlag je nach zu versteuerndem monatlichem Einkommen und durchschnittlichen Rentenpunkten tatsächlich gezahlt wird. Dabei wird wieder wie oben im Beispiel angenommen, dass Sie in allen 35 Jahren Grundrentenzeiten ein Gehalt verdient haben, das zwischen der Unter- und Obergrenze für die Grundrente lag. Grundrentenzuschlag für eine Einzelperson 1.491 Euro 1.591 Euro 1.691 Euro 1.791 Euro 1.891 Euro 1.991 Euro 2.091 Euro 0,3 Rentenpunkte 374,76 Euro 314,76 Euro 254,76 Euro 194,76 Euro 134,76 Euro 35,56 Euro 0 Euro 0,4 Rentenpunkte 499,68 Euro 439,68 Euro 379,68 Euro 319,68 Euro 259,68 Euro 160,48 Euro 60,48 Euro 0,5 Rentenpunkte 374,76 Euro 314,76 Euro 254,76 Euro 194,76 Euro 134,76 Euro 35,56 Euro 0 Euro 0,6 Rentenpunkte 249,84 Euro 189,84 Euro 129,84 Euro 69,84 Euro 9,84 Euro 0 Euro 0 Euro 0,7 Rentenpunkte 124,92 Euro 64,92 Euro 4,92 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro Die Werte gelten bis 30. Juni 2026 bei 35 Jahren anrechenbaren Grundrentenbewertungszeiten.

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