Rhein-Pfalz-Kreis: Entführung von Zehnjähriger: Verdächtiger ist vorbestraft
Ein Sexualstraftäter kommt auf freien Fuß, die Behörden sehen die Gefahr von weiteren Straftaten. Der Mann wird "intensiv" kontrolliert. Und doch soll er nun ein Mädchen entführt und missbraucht haben. Wie konnte es dazu kommen?
Ein verurteilter Sexualstraftäter wird aus dem Gefängnis entlassen - und nur rund zwei Monate später soll er im pfälzischen Edenkoben am Montag eine Zehnjährige auf dem Schulweg entführt und mutmaßlich missbraucht haben. Wie konnte das passieren, obwohl der Mann von der Polizei als Gefährder gesehen wurde?
Was ist zur Vorgeschichte des Mannes bekannt?
Der Tatverdächtige ist bereits wegen Sexualstraftaten, Körperverletzung und Eigentumsdelikten verurteilt worden. Das sagte Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Frankenthal, am Mittwoch. In einer Mitteilung heißt es, er sei zuletzt 2008 mit Sexualstraftaten in Erscheinung getreten und 1996 sowie 2008 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
2012 wurde der Mann entlassen und unter Führungsaufsicht gestellt. Diese sei "ein Instrument, um eine gewisse Überwachung und Kontrolle der verurteilten Person zu gewährleisten", hieß es. 2020 dann sei der 61-Jährige wegen mehrfacher Verstöße gegen die Führungsaufsicht zu einer weiteren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nachdem er diese abgesessen hatte, wurde er am 14. Juli dieses Jahres aus der Haft entlassen - erneut unter Führungsaufsicht. "Eine weitere Inhaftierung oder sonstige Unterbringung war von Gesetzes wegen nicht möglich", teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Was hat die Polizei getan?
Aus der Vorgeschichte und früheren psychologischen Gutachten habe sich die "Gefahr einer erneuten Straffälligkeit" ergeben, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Daher sei der Fall bereits vor der Entlassung zwischen der Staatsanwaltschaft, der Polizei, der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht besprochen worden. Dabei wurden etwa Kontakt- und Aufenthaltsverbote beantragt.
Noch vor der Entlassung aus der Haft sei eine Gefährderansprache durchgeführt worden. Bei der Kriminalinspektion Neustadt wurde demnach eine Ermittlungsgruppe eingerichtet. Es habe "intensive Kontrollmaßnahmen" gegeben. "Deutlich über die richterliche Weisung hinaus nahmen Polizeikräfte dazu unangekündigt und engmaschig, zum Teil täglich, Kontakt zu ihm auf, um auf die Einhaltung der Auflagen der Führungsaufsicht hinzuwirken."
Zudem habe die Staatsanwaltschaft Frankenthal beim Landgericht einen Antrag für eine sogenannten Elektronische Fußfessel gestellt, wie es in der Mitteilung heißt. Das Gericht habe dies allerdings abgelehnt. Erst nach einer Beschwerde beim Oberlandesgericht sei das Tragen einer Fußfessel für den Mann angeordnet worden.
Der 61-Jährige habe sich allerdings geweigert, sich die Fußfessel anlegen zu lassen. "Das Anlegen unter Zwang ist rechtlich nicht möglich und konnte daher bislang nicht erfolgen", schrieb die Staatsanwaltschaft.
Warum wurde die Öffentlichkeit nicht informiert?
Es sei sorgfältig geprüft worden, ob die Schulbehörden oder die Öffentlichkeit über den 61-Jährigen informiert werden sollten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Hierbei müssten die Interesse der Allgemeinheit gegen die Persönlichkeitsrechte des Tatverdächtigen abgewogen werden. Die Voraussetzungen zur Information waren laut Staatsanwaltschaft "in diesem Fall leider nicht gegeben".
Die Entlassung des 61-Jährigen habe zu einer großen Verunsicherung der Bevölkerung geführt, hieß es weiter. In sozialen Netzwerken etwa sei vor ihm gewarnt worden. Daraufhin habe die Polizei Neustadt ein Hinweistelefon eingerichtet.
Was ist zwischen der Entlassung und dem aktuellen Fall passiert?
Seit der Entlassung des 61-Jährigen gebe es drei Fälle, bei denen der Mann mutmaßlich gegen die Weisung seiner Führungsaufsicht verstoßen habe. Daher habe die Staatsanwaltschaft am 8. September Anklage erhoben und einen Haftbefehl wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr beantragt.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft sei am 8. September fertiggestellt worden, sagte Ströber. Diese müsse auf dem Postweg an das zuständige Gericht übermittelt und dann dort geprüft werden, bevor ein Haftbefehl vollzogen werden könne.
Nur drei Tage später, am Montag, kam es dann zur mutmaßlichen Tat. Der 61-Jährige soll ein zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg im Auto entführt und sexuell missbraucht haben. Nach einer Verfolgungsjagd mit mehreren Unfällen nahmen Polizisten ihn fest. Die Zehnjährige war nach Angaben der Ermittler auf dem Rücksitz des Fahrzeugs gefunden worden. Wie sich der nun in Untersuchungshaft sitzende Mann der Zehnjährigen bemächtigen konnte, wird noch ermittelt.
Mitteilung der Staatsanwaltschaft