Niedenstein: Gremium hatte "mal wieder keine Wahl"
Von Berthold Jürriens
Neidenstein. Die Betriebskosten der beiden Kindertageseinrichtungen Kinderkrippe "Rappelkiste" und evangelische Kindertagesstätte "Biberburg" standen auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Für den kirchlichen Träger gab Pfarrer Ralf Krust einen Rückblick auf die besonderen Umstände im Corona-Jahr und die Ausgaben, die sich auf rund 410.000 Euro beliefen. Die Vergütungen waren hier gegenüber 2019 um rund 20.000 Euro gestiegen. "Die Gemeinde beteiligt sich mit 91 Prozent an den ungedeckten Betriebskosten des Kindergartens", erläuterte Kämmerin Martina Kuk. Somit beläuft sich dieser Anteil auf rund 334.000 Euro.
Die Kinderkrippe, für die die pädagogische Gesamtleitung Sandra Jürriens einen Überblick über das "schwierige Jahr 2020" gab, werde laut Kuk mit 68 Prozent der Betriebskosten und somit mit rund 110.000 Euro bezuschusst. Während man beim Kindergarten ein Gesamtdefizit von 142.000 Euro verbuchen musste, konnte die Kommune für die U3-Betreuung einen Überschuss von fast 69.000 Euro verzeichnen. Gerade die in den vergangenen Jahren nicht immer ausgelastete Kinderkrippe blicke seit einigen Monaten auf "bessere Zeiten", sagte Jürriens über den zukünftigen Belegungsplan der "Rappelkiste" im Burgdorf.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt erforderte ebenfalls die Anwesenheit von Pfarrer Krust, der sich als "Bote schlechter Nachrichten" vorstellte: "Die Erhöhung der Verwaltungskostenumlage auf maximal sechs Prozent ist laut Landeskirche notwendig", sagte der Pfarrer, der selbst unglücklich über diese Art der Mitteilung sei. Zunächst soll ab 1. Juli von bisher 2,5 auf 3,4 Prozent erhöht werden. "Eigentlich hätte das über den Städte- und Gemeindetag laufen müssen", kritisierte er die Landeskirche. Somit kommen auf die Gemeinde Mehrkosten zu, die laut Kämmerin im Jahr 2019 – bei 3,4 Prozent – Mehrkosten von 3300 Euro verursacht hätten: "Bei den finalen sechs Prozent sogar Mehrkosten von rund 12.800 Euro."
Grund für die Erhöhung der Gebühren seien geänderte Strukturen, hatte das Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim des evangelischen Verwaltungs-Zweckverbandes Rhein-Neckar mitgeteilt. Neben der Kostensteigerung in den Bereichen Arbeits- und Datenschutz sowie IT-Sicherheit ist bereits seit dem 1. Januar die pädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen beim Verwaltungs- und Serviceamt Meckesheim angesiedelt. Auch dafür soll die Umlage genutzt werden. Seit Anfang 2020 ist das neue VSA-Gesetz (Verwaltungs- und Serviceamt) in Kraft, weil durch die Vorgaben der europäischen Union und mit Hinblick auf die Umsatzsteuer, die ab 2023 auch Kirchengemeinden betrifft, diese Änderungen notwendig sind.
Kämmerin Kuk verwies darauf, dass die Verwaltungsgebühr für 2021 nur "anteilig mit den 3,4 Prozent" erhoben wird. "Das wird sich in der Betriebskostenabrechnung 2021 kaum bemerkbar machen, aber ab 2022 wird man es deutlich spüren."
Das gab den Startschuss für eine Diskussion im Gremium über Vor- oder Nachteile eines kommunalen und kirchlichen Kindergartens – denn die Kommune finanziert bekanntlich 91 Prozent der Betriebskosten, hat aber kaum Mitspracherecht sowie keinerlei Einfluss auf derartige Erhöhungen. "Was wäre die Alternative?", fragte Gemeinderätin Nina Walter, die diese Erhöhung von 2,5 auf sechs Prozent als "sehr hoch" bezeichnete. Kollegin Andrea Volk entgegnete, dass die Kommune "alternativ" den Kindergarten übernehmen könnte. "Das wird sich aber nicht rechnen und würde auch neues Personal erforderlich machen", glaubt Volk. Immerhin habe man dann ein Mitspracherecht, entgegnete Walter, die sich bei der Abstimmung enthielt. Petra Dinkel befürchtet, dass diese Kosten wieder auf den Rücken der Eltern abgeladen werden könnten. "Wir haben mal wieder keine Wahl", fasste es Gemeinderat Hans-Dieter Kretzler zusammen. Schlussendlich musste zugestimmt werden, und somit wird der seit 2005 bestehende Finanzierungsvertrag hinsichtlich der Verwaltungsgebühr geändert.