Urteil des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Trainern und Vereinen/Verbänden im Falle unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen bei medizinischen Notfällen während des Tischtennis-Trainingsbetriebs.
Der Bundesgerichtshof hat am 19.01.2021 ein Urteil zur Frage des Haftungsmaßstabs für unterlassene Hilfeleistung beim Tischtennistraining gefällt.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der damals minderjährige Kläger nahm an einem Kreiskadertraining eines Tischtennisverbands teil. Dieses wurde von zwei Trainern, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert hatten, geleitet. Der Kläger brach bei diesem Training mit einem Herz-Kreislauf-Stillstand zusammen. Der eine Trainer brachte den Kläger in die stabile Seitenlage, während der andere Trainer in der Tasche des Klägers nach Anzeichen für Medikamenteneinnahme, z.B. einem Asthmaspray suchte. Eine Herzdruckmassage erfolgte nicht. Der Kläger war bei Eintreffen...