Hirschberg: Lärmaktionsplan für Tempo 30 soll zeitnah geprüft werden (Update)
Hirschberg. (ans) Der Gemeinderat hat am Dienstag den Lärmaktionsplan beschlossen und möchte dabei in mehreren Straßen Tempo 30 sowie mittel- bis langfristig lärmmindernden Asphalt auf der B3 (siehe unten). Doch bevor es tatsächlich zu einer Änderung kommt, ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gefragt, weil die Gemeinde nicht selbst untere Straßenverkehrsbehörde ist und daher auch die verkehrsregelnden Maßnahmen des Lärmaktionsplans nicht selbst umsetzen kann.
Doch wie geht es jetzt weiter? Und wann ist mit Tempo 30 auf der B3 in beiden Ortsteilen, in der Breitgasse zwischen B3 und Talstraße/Lettengasse, in der Talstraße zwischen Breitgasse und Lettengasse 37 sowie in der Heddesheimer Straße zwischen der B3 und dem westlichen Ortsausgangsschild zu rechnen? Das wollte die RNZ von Kreissprecherin Silke Hartmann wissen.
"Sobald unserer unteren Straßenverkehrsbehörde ein von der Gemeinde Hirschberg beschlossener Lärmaktionsplan (LAP) vorliegt, wird dieser zeitnah geprüft. Dies ist aktuell noch nicht der Fall", teilte Hartmann am Donnerstagmorgen mit. Grundsätzlich sei es so, dass das Straßenverkehrsamt anhand der begründenden Unterlagen der planaufstellenden Gemeinde kontrolliert, "ob das Planungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet wurde".
Nur ein abwägungsmängelfreier Lärmaktionsplan dürfe von der Fachbehörde umgesetzt werden. "Darüber hinaus ist für verkehrsrechtliche Maßnahmen aus Lärmschutzgründen die Zustimmung der höheren Straßenverkehrsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe erforderlich", so Hartmann. Die Dauer der Prüfung eines Lärmaktionsplans sei sehr unterschiedlich und abhängig von der Zahl der Maßnahmen sowie ihrer Begründung.
Update: Donnerstag, 1. Juli 2021, 17.11 Uhr
Gemeinderat will innerorts Tempo 30
Von Katharina Schröder
Hirschberg. Ziel ist Tempo 30 innerhalb der geschlossenen Ortschaft – auch in der Heddesheimer Straße. Das bekräftigten die Mitglieder des Gemeinderats in der jüngsten Sitzung am Dienstag. Das Gremium beschloss den Lärmaktionsplan und die Behandlungsvorschläge zu Anregungen und Stellungnahmen von Einwohnern und Behörden mit zwei Gegenstimmen. Damit folgte der Gemeinderat der Empfehlung des Ausschusses für Technik und Umwelt (ATU), der bereits Anfang Juni über die Fortschreibung des interkommunalen Lärmaktionsplans von Schriesheim, Dossenheim und Hirschberg beraten hatte.
Oliver Reisig und Tobias Rell (beide FDP) stimmten dem Beschlussvorschlag nicht zu. Reisig war es dabei wichtig, zu betonen, dass dies nichts mit der Einführung von Tempo 30 an sich zu tun habe. "Unsere Kritik bezieht sich darauf, wie der Lärmaktionsplan entsteht, nicht auf Tempo 30", erklärte er. Konkret störe die Fraktion, dass die Lärmbelastung errechnet und nicht gemessen wird. Welche Probleme das mit sich bringe, könne man aktuell bei der Diskussion um die Lärmbelastung durch den Fahrbahnbelag der A5 sehen.
Bürgermeister Ralf Gänshirt zeigte Verständnis, widersprach Reisig aber. "Ich war deswegen anfangs auch wankelmütig, aber die Argumentation hat mich überzeugt", sagte er. "Bei den Messungen gibt es viele äußere Störfaktoren, die Unschärfen ergeben", führte er aus. Die wissenschaftlichen Werte zur Berechnung dagegen seien unabhängig von solchen äußeren Störfaktoren. Insofern sei es für ihn schlüssig, auf die berechneten Werte zurückzugreifen.
Der Rest des Gremiums hatte keine Bedenken, vor allem weil der ATU das Thema in seiner Junisitzung bereits vorberaten hatte. Man könne es kurz machen, fand Monika Maul-Vogt (GLH). Sie fand es sehr erfreulich, dass auch für die Breitgasse und die Heddesheimer Straße Tempo 30 angestrebt werde – entscheiden muss letztlich der Rhein-Neckar-Kreis als Verkehrsbehörde.
Den Knackpunkt Heddesheimer Straße griffen auch Thomas Scholz (SPD) und Bernd Kopp (FW) auf. Beide räumten Bedenken ein, ob der Kreis an dieser Stelle mitzieht, zeigten sich aber zuversichtlich. "Es wäre dann die einzige Straße, in der noch Tempo 50 gilt", sagte Scholz. "Tempo 30 liegt im Trend", sagte Thomas Götz (CDU). "Wenn wir alles hinbekommen, was im Lärmaktionsplan steht, schaffen wir deutlich mehr Lebensqualität für die Bewohner der Straßen."
Der Lärmaktionsplan sieht kurzfristig die Einführung von einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde auf der B 3 in beiden Ortsteilen, in der Breitgasse zwischen B 3 und Talstraße/Lettengasse, in der Talstraße zwischen Breitgasse und Lettengasse 37, sowie in der Heddesheimer Straße zwischen der B 3 und dem westlichen Ortsausgangsschild vor. Mittel- bis langfristig ist eine Fahrbahnsanierung mit lärmoptimiertem Asphalt auf der B 3 in beiden Ortsteilen das Ziel. Immer wieder beschweren sich Anwohner bei der Gemeinde über die hohe Lärmbelastung durch den Straßenverkehr.
Da die Gemeinde Hirschberg nicht selbst Untere Straßenverkehrsbehörde ist, kann sie die verkehrsregelnden Maßnahmen des Lärmaktionsplans nicht selbst umsetzen. Zuständig dafür ist das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Umgehend nach der Beschlussfassung will die Verwaltung nun die Anordnung für die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde in den betreffenden Straßenzügen beim Landratsamt beantragen.