Baden-Württemberg: BW-Bank erstattet einen Teil der Kontogebühren, Sparkasse prüft noch
Stuttgart/Mannheim. (dpa/tv/AFP) Die BW-Bank will Hunderttausenden Kunden einen Teil der für Mai und Juni erhobenen Kontogebühren zurückzahlen. Damit zieht die Tochter der Landesbank Baden-Württemberg Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wie ein Sprecher am Mittwoch in Stuttgart mitteilte. Das Institut setzt deshalb die Gebühren für ihre verschiedenen Girokonto-Modelle auf das Niveau vor der letzten Preiserhöhung im April 2019 zurück. Allerdings gilt das nur für Kunden, die davor bereits ein Girokonto bei der Bank hatten und seither das Kontomodell nicht gewechselt haben.
Dem Bericht zufolge betrifft das Vorgehen der Bank über die Hälfte aller 600.000 Privatkunden. Für diese Gruppe greift nun wieder die Kontogebühr von Anfang 2019. Für die Monate Mai und Juni, also den Zeitraum seit dem BGH-Urteil, wird ihnen die Differenz zwischen der höheren und der niedrigeren Gebühr erstattet. Die Erstattung wird sich für die meisten Kunden nur auf ein paar Euro belaufen. Zu Gesamthöhe der geplanten Erstattungen wurde keine Angaben gemacht. Ob die Bank dafür Rückstellungen bilden müsse, werde noch geprüft, teilte der Sprecher weiter mit.
Noch nicht so weit wie die BW-Bank sind die Sparkassen im Land. Wie die Sparkasse Rhein Neckar Nord aus Mannheim auf Anfrage der RNZ mitteilte, sei die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. April sehr überraschend gekommen, da die vorherigen Instanzen anders entschieden hätten.
Da sich das Urteil gegen Allgemeinen Geschäftsbedingungs-Regelungen (AGB) eines Wettbewerbers richtet und nicht gegen die eigenen AGB, arbeite die Sparkasse aktuell gemeinsam mit dem Verband unter Hochdruck an der rechtlichen Aufbereitung. Im Moment sei die Rechtslage noch unübersichtlich und es könne noch nicht gesagt werden, inwieweit die Sparkasse bzw. welche der Kunden von der Entscheidung betroffen sind.
Dennoch werde die Sparkasse die Kunden mit dem Rechnungsabschluss ihrer Kontogebühren zum 30.06.2021 über die BGH-Entscheidung, und dass sie aktuell rechtlich aufgearbeitet wird, informieren.
Verbraucherschützer haben anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Bankgebühren eine Rückzahlung an die Kunden angemahnt. "Mit dem BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern Erstattungen zu Unrecht kassierter Entgelte zu", erklärte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), Klaus Müller, am Mittwoch. Banken sollten "aktiv auf ihre Kunden zugehen und die zu Unrecht erhobenen Gebühren unbürokratisch zurückzahlen", forderte er.
Der BGH hatte Ende April entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, die auf stillschweigende Zustimmung abzielen, unwirksam sind. Damit gaben die Richter einer Klage des vzbv gegen die Postbank statt. Laut deren AGB gilt die Zustimmung des Kunden zu Änderungen - etwa bei den Bankgebühren - als erteilt, wenn sie ihm zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden und er nicht widerspricht.
Müller hatte nach dem Richterspruch von einem Urteil "mit Signalwirkung für die gesamte Bankbranche" gesprochen (Az.: XI ZR 26/20).
Nun will der vzbv weitere juristische Schritte prüfen. Am Mittwoch rief der Verband Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, über die Online-Plattform www.musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren mitzuteilen, ob vonseiten der Verbraucherschützer noch weitere Schritte unternommen werden sollten. Dazu sollen die Verbraucher angeben, wie ihre Bank auf das BGH-Urteil zu unzulässigen Vertragsänderungen reagiert. Nach der Auswertung werde dann entschieden, "ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Maßnahmen ergriffen werden".