Heidelberg: Staatsanwaltschaft prüft Koppelgeschäft-Vorwürfe gegen Uni
Heidelberg. (dns) Hat die Zusammenarbeit zwischen der Großbank Santander und der Uni Heidelberg doch ein juristisches Nachspiel? Wie die Heidelberger Staatsanwaltschaft am Donnerstag bestätigte, prüft sie, ob der Anfangsverdacht einer Straftat bestehe. Dieser wäre dann Anlass für ein förmliches Ermittlungsverfahren. Hintergrund ist, dass die Ruperto Carola bis 2016 regelmäßig Fördermittel vom Santander-Netzwerk erhielt, 2015 jedoch auch einen Auftrag für eine Campuskarte an die Bank vergab.
Die ehemalige Uni-Kanzlerin Angela Kalous sowie die Stuttgarter Zeitung sahen darin 2018 Hinweise auf ein Koppelgeschäft. Gutachten, die der Universitätsrat sowie das Wissenschaftsministerium daraufhin in Auftrag gegeben hatten, kamen jedoch zu dem Schluss, dass es keine Indizien für eine strafbare Handlung gebe. "Die Behauptungen wurden aufgegriffen und sorgfältig einer dreifachen Prüfung unterzogen. Am Ende stand jedoch kein Verdacht einer Straftat, der eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft durch das Wissenschaftsministerium gerechtfertigt hätte", sagt eine Ministeriumssprecherin auf RNZ-Anfrage. Das hatte vor einigen Tagen auch Ministerin Theresia Bauer (Grüne) im Wissenschaftsausschuss des Landtages betont. "Auch der Verlauf der Sitzung des Wissenschaftsausschusses in der vergangenen Woche hat für das Ministerium keinen Anlass gegeben, seine Sichtweise zu ändern", so die Sprecherin. Der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann, der die Aussprache beantragt hatte, habe zum Abschluss selbst erklärt, dass seine Anträge in dieser Sache für erledigt erklärt werden könnten.
Doch im Anschluss hatte unter anderem Weinmann gefordert, die Affäre auch von der Justiz überprüfen zu lassen. "Das Wissenschaftsministerium hätte als aufsichtführende Behörde hier wohl die Strafverfolgungsbehörden frühzeitig einbinden müssen", so Weinmann in einer Pressemitteilung. Doch erst als die "Stuttgarter Zeitung" daraufhin bei der Staatsanwaltschaft nachfragte, leitete diese die Vorprüfung ein, so ein Sprecher der Behörde. Er geht davon aus, dass diese in etwa vier Wochen abgeschlossen ist.
Die Universität kündigte gegenüber der RNZ an, die Staatsanwaltschaft uneingeschränkt zu unterstützen: "Wir sehen dieser Vorprüfung mit Gelassenheit und großem Vertrauen in die Justiz entgegen", so Rektoratssprecherin Marietta Fuhrmann-Koch. Schließlich seien bisher alle Untersuchungen zu dem Schluss gekommen, "dass die von Dr. Kalous erhobenen Beschuldigungen vollumfassend haltlos sind". Kalous sei als Kanzlerin bis 2018 ja auch selbst für die Univerwaltung verantwortlich gewesen und hätte jederzeit Verdachtsmomenten nachgehen können. "Dr. Kalous hat sich jedoch zu keinem Zeitpunkt an das sachlich zuständige Aufsichtsgremium, nämlich den Universitätsrat, gewandt."
Update: Donnerstag, 28. Januar 2021, 20.35 Uhr
Koppelgeschäft-Vorwürfe gegen Uni sind entkräftet
Heidelberg. (rie) Die Vorwürfe gegen die Universität Heidelberg, ein illegales Koppelgeschäft mit der spanischen Großbank Santander abgeschlossen zu haben, sind entkräftet. Das teilte die Universität am Freitag mit - und so wurde es auch vom Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg auf RNZ-Anfrage bestätigt. Dennoch muss sich die Universität Kritik gefallen lassen.
Die ehemalige Uni-Kanzlerin Angela Kalous hatte im September 2018 behauptet, Santander habe einen Auftrag für die Erstellung einer "smarten" Chipkarte für die Uni-Doktoranden als Gegenleistung für Fördermittel bekommen. Die Ruperto Carola ist auch tatsächlich eine von rund 1300 Hochschulen weltweit, die von Santander regelmäßig Spenden erhalten. Kalous, deren Verhältnis zu Rektor Eitel als zerrüttet gilt, witterte ein illegales Koppelgeschäft.
Das Rektorat wies die Vorwürfe zurück. Eine dreiköpfige, vom Universitätsrat eingesetzte Juristen-Kommission hatte daraufhin die Vorwürfe geprüft - und keine Belege für unrechtmäßige Handlungen gefunden. Dennoch empfahl die Kommission damals, Details in weiteren persönlichen Gesprächen zu prüfen. Das übernahm der Ex-Bundesrichter Bernhard Wahl. Nachdem dessen Bericht im März 2019 vorgelegen hatte, entlastete der Universitätsrat Eitel und seine Mitarbeiter endgültig.
Alle Unterlagen gingen dann an das Wissenschaftsministerium, das sie im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfte - und nun zu diesem Ergebnis kam: "Nach Sichtung der Unterlagen haben sich keine belastbaren Indizien dafür ergeben, dass das Vergabeverfahren unzulässig beeinflusst oder verfälscht wurde und damit von einer unrechtmäßigen Vergabe auszugehen ist", so das Ministerium gegenüber der RNZ.
Die Vorwürfe seien anhand der Unterlagen nicht belegbar. Doch ganz ohne Rüge lässt das Ministerium die Uni nicht davon kommen: "Gleichwohl hat die Universität Heidelberg künftig darauf zu achten, eine bessere Dokumentation und sorgfältige Aktenführung zu gewährleisten."
Die Universität wehrt sich gegen diese Kritik, sie sei "nicht nachvollziehbar". Denn: "Die Vergabe der Campus-Karte ist im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung mit ihren klaren und umfangreichen Vorgaben erfolgt und wurde in jedem Schritt von einem externen Anwalt begleitet." Der Vorgang fülle zwölf Aktenordner, die nun aus dem Wissenschaftsministerium wieder an die Universität Heidelberg zurückkehren würden.