Geschlossen !
Seit gestern ist bekannt, dass die Golfanlagen geschlossen werden müssen. Der Verband hat zwar das Mögliche unternommen, die Begründung des BASPO aber ist nur schwer nachvollziehbar.
"Einzig erlaubt ist die Nutzung von Anlagen im freien Gelände, wie zum Beispiel Vita Parcours oder Langlaufloipen. Diese Anlagen sind räumlich nicht klar abgegrenzt und nicht absperrbar, sie sind vergleichbar mit Wanderwegen.
Ein Golfplatz befindet sich hingegen nicht im freien Gelände (...), sondern auf einer klar abgegrenzten Sportanlage. Um Golf spielen zu können benötigt es einen Zugang und eine Reservation. Zudem gibt es vor Ort in der Regel ein Clubhaus. Somit sind vor und nach dem Golfspiel Menschenansammlungen nicht zu verhindern."
Das ganze Grobkonzept für den Golfsport Phase 8 nachfolgend.