Disko-Angriff in Bad Rappenau: Der Prozess deckt ein Dickicht aus Lügen auf
Bad Rappenau/Heilbronn. (fsd) Viele Geschichten, aber scheinbar wenig Wahrheiten sind das Resultat des vierten Verhandlungstags im Prozess gegen einen 24-jährigen Deutschen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in der Nacht auf den 9. Dezember 2018 während einer handgreiflichen Auseinandersetzung nach einem Club-Besuch auf dem nahe gelegenen Parkplatz des Kraichgau-Raiffeisenzentrums mit einem Auto auf eine Personengruppe zugefahren zu sein und sie dabei gezielt erfasst zu haben.
Als Zeugen geladen waren an diesem Mittwoch fünf Freunde, mit denen der Angeklagte A. vor der Tat in dem Club gefeiert haben soll, sowie die Mutter des Freundes. Mit deren Auto soll der Beschuldigte die Tat begangen haben.
Richter Roland Kleinschroth konfrontierte alle Zeugen mit ihren Aussagen bei der polizeilichen Vernehmung im Juni und Juli 2019. Schon damals bestanden die Erzählungen offenbar aus viel Fantasie und wenig Wahrheit. Denn die zahlreichen Videoaufnahmen, die das Gericht jedem Einzelnen mehrfach und deutlich verlangsamt vorspielte, widerlegen die Aussagen. "Das war eine Falschaussage", "Ja, ich habe gelogen" und "Ich weiß, dass das falsch war", räumten die Freunde des Angeklagten während des Prozesses des Öfteren ein. Man habe damals niemanden verpfeifen beziehungsweise A. schützen wollen. Auch habe sich die Gruppe zwei Tage vor der Verhandlung nicht getroffen, um die jetzigen Aussagen abzustimmen, betonten alle unisono auf mehrfache Nachfrage von Kleinschroth. Man habe sich vielmehr gegenseitig die Angst nehmen wollen und beschlossen, dass man ausschließlich die Wahrheit sagt.
Doch daran kamen der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Heilbronn immer wieder Zweifel. "Das kommt mir alles sehr bekannt vor", gab der Richter zu bedenken. Auch, weil die Befragten mit Bezug auf die polizeiliche Vernehmung gelogen hatten, als sie verneinten, vorab miteinander über den Vorfall gesprochen zu haben. Zitierte Telefonate, die die Ermittler im Zeitraum der Vernehmung Mitte 2019 abgehört hatten, spiegeln ein anderes Bild wider.
Vor allem Ö., der seiner Mutter erzählt hatte, dass er mit dem Auto nach Mannheim und nicht nach Bad Rappenau fahren will, geriet bei der Vernehmung ins Schleudern. "Sie tun niemandem einen Gefallen, wenn sie irgendeine Story erzählen", betonte Kleinschroth. Ö. verwies immer wieder auf die Videoaufnahmen, ohne selbst die Geschehnisse wiederzugeben. "Ich will mir nichts vorstellen, sondern es aus ihrem Mund hören", sagte der Richter. Ö. blieb auch nach einer fünfminütigen Denkpause bei seiner Aussage und schrammte damit nur knapp an einer Vereidigung wegen einer möglichen Falschaussage vorbei. Aus reinen "fürsorglichen Gründen", sagte Richter Kleinschroth, habe er davon abgesehen. Die Staatsanwaltschaft kündigte jedoch Ermittlungen an. Dies aber nicht nur gegen Ö., sondern auch gegen weitere Männer der Viernheimer Gruppe. Denn einer ist auf den Aufnahmen zu sehen, wie er einen der Geschädigten vor das Auto zerrt, bevor der Angeklagte den am Boden liegenden Nebenkläger anfährt und dieser im Anschluss von einem weiteren jungen Mann getreten wird.
Noch immer ist unklar, warum es zur Tat kam und ob sie sogar abgesprochen war. Denn nach der Aussage der Beteiligten wollten sie alle "nur so schnell wie möglich weg", aber ihre Freunde, die sich noch im Tumult befanden, nicht zurücklassen. "Es ist aber unlogisch, dass Sie fünf nicht schon eingestiegen sind und die anderen hinzuzuholen", sagte der Richter. Vielmehr erwecke es den Anschein, dass die Gruppe wieder aktiv in die Auseinandersetzung gegangen ist. Aber er stellte auch klar: "Jetzt alles auf den Angeklagten abzuwälzen, sehe ich nicht ein."
Die Verhandlung wird am Mittwoch, 3. Februar, ab 9 Uhr fortgesetzt.