Ittlingen: Freier Blick aufs "Schloss" muss erhalten bleiben
Von Armin Guzy
Ittlingen. Dass auch Bauvorhaben am Ortsrand große Tücken haben können, hat sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung in Ittlingen gezeigt. Private Bauherren wollen hinter den bestehenden Häusern der Hauptstraße 15, 17 und 19 weitere Gebäude bauen. Diese Grundstücksteile gelten derzeit noch als Außenbereich, und angesichts des Mangels an kommunalen und auch privaten Bauplätzen in Ittlingen ist der Gemeinderat gewillt, diese Flächen umzuwidmen.
Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung hat nun das Landesdenkmalamt gravierende Einwände gegen die geplante Form der Bebauung erhoben. Der Tenor: Oberhalb der geplanten Häuser erhebt sich der sogenannte Bauhof, ein herrschaftliches Hofgut aus dem 18 Jahrhundert – viele nenen das imposante Gebäudeensemble auch das Ittlinger Schloss. Und ebendieses wäre nur noch eingeschränkt zu sehen, wenn die neuen Wohnhäuser in der geplanten Form gebaut würden.
Das Denkmalamt beruft sich in seinem Einwand auf den Umgebungsschutz und auf das "gesteigerte öffentliche Interesse" daran, dass dieses "Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung" auch weiterhin sichtbar und damit ortsbildprägend bleibt.
Trotz seiner exponierten, erhöhten Lage ist das "Schloss" aus der Ferne nur von der Hilsbacher Straße aus zu sehen. Dort, am südlichen Ortsrand, schränken lediglich Gärten und wenige Bäume den Blick geringfügig ein. Von allen anderen Seiten versperrt die seit dem Mittelalter gewachsene Bebauung den Blick. Das Denkmalamt hatte die Gemeinde daher zunächst aufgefordert, die "Überplanung dieser Fläche zu überdenken", womit das Vorhaben dann de facto gestorben wäre. Die Gemeinde schreibt in ihrer Beschlussvorlage von "nachdrücklichen Hinweisen", die auch mit allerlei Paragrafen gespickt waren.
"In mehreren Vorgesprächen und bei einem Ortstermin mit Vertretern der Behörde konnte schließlich aber doch eine Lösung gefunden werden, der nun auch der Gemeinderat einhellig zugestimmt hat: Damit die Sicht auf das "Schloss" nicht komplett verbaut wird, dürfen die Gebäude nun maximal ein Stockwerk plus ein halbes Stockwerk unterm Satteldach haben. Außerdem wird das mögliche Baufeld verkleinert. Geplant hatten die Bauherren ursprünglich eine zweigeschossige Bauweise plus Dachgeschoss auf größerer Fläche. Ob die Häuser unter den neuen Bedingungen nun tatsächlich gebaut werden, liegt in der Entscheidung der Bauherren.
Und die könnten sich noch weiteren Problemen gegenübersehen, denn das Denkmalamt weist überdies darauf hin, dass im Zuge der Bauarbeiten mit großer Wahrscheinlichkeit Relikte aus vergangenen Jahrhunderten zutage gefördert werden. Belegt sind in der Nähe bereits Gräber aus der Merowingerzeit (5. bis 8. Jahrhundert n. Chr.). Und im Bereich des Hofguts und seinen bis 16. Jahrhundert zurückreichenden Vorgängerbauten wurden bereits mehrere Skelette gefunden, die auf ein frühmittelalterliches Gräberfeld hindeuten.
Weitere Funde wären zwar gut für die Erhellung der älteren Ortsgeschichte – Ittlingen ist im Verlauf des Dreißigjährigen Krieg gebrandschatzt worden, weshalb aus der Zeit davor kaum etwas erhalten ist –, aber schlecht für die Bauherren. Denn sie, auch darauf weist das Denkmalamt ausdrücklich hin, müssten sich finanziell an Sondierungs- und Rettungsgrabungen beteiligen und überdies dann auch noch eine möglicherweise längere Zeitverzögerung in Kauf nehmen, bis sie weiterbauen können.
Für die Gemeinde selbst ändert sich dadurch nichts. Für sie ist in diesem Zusammenhang allerdings ein anderes Problem aufgetaucht: Ittlingen hat derzeit noch kein Öko-Punkte-Konto für die Bauleitplanung eröffnet, wozu es aber verpflichtet ist. Öko-Punkte werden beispielsweise für Renaturierungsprojekte gesammelt und auf einem virtuellen Konto gutgeschrieben und können dann zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur an andere Stelle wieder ausgegeben werden. Zwischenzeitlich sei in dieser Sache Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen worden, teilte die Gemeinde mit.