Neckar-Odenwald-Kreis: Vereine dürfen keine Bäume sammeln
Neckar-Odenwald-Kreis. (pm) Verschiedene Vereine im Neckar-Odenwald-Kreis wollten in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde Anfang Januar Christbaumsammlungen durchführen. Dies ist nun nicht mehr möglich: Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen eine generelle Untersagung von Vereinssammlungen ausgesprochen, wenn diese nicht Bestandteil der jeweiligen Abfallwirtschaftssatzungen sind. Dies gilt im ersten Schritt bis zum 10. Januar. Ob danach solche Sammlungen möglich sein werden, hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.
Abgezierte Christbäume ohne Lametta können zu den üblichen Zeiten an den Grüngutplätzen abgegeben werden. Hier müssen die bekannten Corona-Schutzmaßnahmen beachtet werden: nicht mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen Personen und das Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Wenn die zugelassene Personenzahl am Grüngutplatz erreicht ist, soll man im Auto warten.