Gemeinderat Schönbrunn: Es war wohl die kürzeste Sitzung für Jan Frey
Schönbrunn. (MD) Die Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn beschäftigte am Freitag den Gemeinderat. Zuvor war dies bereits im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Technik vorberaten worden.
Es geht dabei um Beschlussfassungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden, zum Anhörungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, zur Billigung des geänderten Entwurfs, einschließlich der Begründung mit Umweltbericht sowie um den Beschluss über die öffentliche Auslegung des gebilligten Entwurfs.
Allein 66 Träger öffentlicher Belange sind an dem langwierigen Verfahren beteiligt. In der Gesamtgemeinde sind mehrere Flächen wie das Areal beim Feuerwehrhaus und Sportgelände betroffen. Diese bestehenden "Einrichtungen des Gemeinbedarfs" sollen Aufnahme in die Darstellung des Flächennutzungsplans finden. Dazu gehört auch ein Areal bei einem ehemaligen Aussiedlerhof in Haag. Das galt bislang als Außenbereich, in dem grundsätzlich nur privilegierte Bauten erlaubt sind. Nun sollen daraus "gemischte Bauflächen" werden. Der Rat fasste den Weisungsbeschluss, der für die Mitglieder im gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Eberbach-Schönbrunn verbindlich ist.
Zur Kenntnis nahm das Gremium den Bericht von Kämmerer Benedikt Münch zum Ausfallrisiko der Gemeinde Schönbrunn bei Förderdarlehen der Landeskreditanstalt (Lakra). So ist es der Gemeinde grundsätzlich verboten, Sicherheiten zu Gunsten Dritter zu bestellen. Nur in engen Grenzen seien Ausnahmen möglich. Die Wichtigste davon finde sich in den Regelungen der Gemeindeordnung. Diese betreffe den Bereich Wohnungsbau. Wenn die Gemeinde demnach zur Förderung des Wohnungsbaus der Gewährung eines Darlehens oder der Übernahme einer Bürgschaft durch die Landeskreditbank zugestimmt hat, so muss sie bei Ausfall des Kreditnehmers das fehlende Geld zu einem Drittel ersetzen.
Seit Januar 2008 ist die Ausfallhaftung der Gemeinde keine Fördervoraussetzung der Lakra mehr. Deshalb wurden seither auch keine weiteren Bürgschaften durch die Gemeinde Schönbrunn mehr übernommen. Ohnehin sank das Ausfallrisiko für die Kommune seit dem Jahr 2005 stetig. Gab es damals noch Lakra-Kredite von knapp 3,7 Millionen Euro, wofür Schönbrunn mit rund 1,2 Millionen Euro im Obligo stand, so waren es zehn Jahre später noch rund 1,2 Millionen Euro, wofür die Gemeinde mit rund 400.000 Euro geradestehen musste. Zum 31. Dezember 2019 sank die Kreditsumme erneut auf dann 847.000 Euro. Dafür haftet Schönbrunn noch mit 282.000 Euro. Probleme gab’s sowieso mit dieser Art der Baufinanzierung so gut wie keine. Lediglich im Jahr 2012 musste man einen Ausfall verzeichnen und dafür rund 5000 Euro hinlegen.
In einer guten halbe Stunde war die Sitzung beendet. "Wohl die kürzeste in meiner Amtszeit", wie Bürgermeister Jan Frey auf Nachfrage mitteilte.