Brachiale Burschis: Sie kamen nachts mit einem Blumenstrauß und richteten größeren Schaden an
Heidelberg. (RNZ) Studentenverbindungen pflegen ungewöhnliche Riten. Dazu gehört auch der sogenannte Couleurbesuch, bei dem die Korporierten eine andere Verbindung heimsuchen, meist nachts. Normalerweise endet diese Tradition lediglich in einem gemeinsamen Besäufnis - in Heidelberg nun allerdings vor Gericht.
Das Landgericht hat drei Mitglieder einer Heidelberger Studentenverbindung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Schon im Oktober 2015 waren die Drei nachts in das Haus einer anderen Verbindung eingedrungen. Dabei richteten sie einen größeren Schaden an, etwa an Türen und an einem Regenfallrohr. Die Instandsetzung hatte rund 3300 Euro gekostet. Der Hausbesitzer klagte auf Schadensersatz - und bekam in erster Instanz weitgehend recht. Lediglich die Kosten für die Reparatur der äußeren Eingangstür, knapp 1000 Euro, bürdete das Gericht nicht den Eindringlingen auf. Das wollte der Eigentümer des beschädigten Verbindungshauses aber nicht auf sich sitzen lassen und ging in Berufung. In der nächsten Instanz hat das Landgericht dem Hausbesitzer nun den vollen Schadensersatz zugesprochen.
Die Berufungskammer sah es jetzt als erwiesen an, dass die Beklagten auch die äußere Eingangstür beschädigt hatten. Man kann sagen, die drei Verbindungsstudenten hatten Pech: Denn die infrage stehende Tür war Mitte 2015 "aufgerüstet" worden. Zuvor konnte man sie offenbar "durch bloßes Dagegenwerfen" öffnen. Und genau das wussten alle Verbindungsstudenten in Heidelberg. Nachdem mit der Renovierung aber ein neuer Riegel eingebaut worden war, ließ sich die Türe nicht mehr so einfach öffnen - was die Eindringlinge aber offenbar nicht wussten. Das Gericht ging davon aus, dass sie daher im Oktober 2015 den altbewährten, gewaltsamen Weg versucht hatten - und so die Türe kaputt machten.
Immerhin: Einer der Drei hatte einen Blumenstrauß als Geschenk dabei. Allerdings wurde ihm das letztlich vor Gericht zum Verhängnis. Denn dieser Student, der selbst offenbar nicht gewaltsam vorgegangen war, habe durch sein Mitbringsel "seine Zustimmung und Billigung des nächtlichen Einsteigens in das Verbindungshaus ausgedrückt", urteilte das Gericht. Und so wurde auch er verurteilt.