Neckargemünder Krankenschwester: Amela Memedi muss trotz Stellenzusage das Land verlassen
Von Daniel Bräuer
Heidelberg/Neckargemünd. Als Amela Memedi im Flugzeug sitzt, ist das Selbstlob der Landesregierung kaum erst verhallt.
Flüchtlinge, die eine Ausbildung zum Pflegehelfer absolvieren, werden nicht mehr abgeschoben, hieß es am Samstag. Schon in den GroKo-Verhandlungen habe er sich für eine 3+2-jährige Duldung für Pflege-Azubis stark gemacht, betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Nun werde das Land noch vor dem Bund aktiv. Von "einer Herzensangelegenheit" sprach Grünen-Sozialminister Manne Lucha.
Keine 48 Stunden später fliegt Amela Memedi, Krankenschwester und abgelehnte Asylbewerberin, nach Mazedonien. Abgeschoben aus Baden-Württemberg.
Pflegekräfte werden bundesweit dringend gesucht. 35.000 Stellen sind unbesetzt. Landeswirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU): "Angesichts unseres enormen Bedarfs an Fachkräftenachwuchs ist die Ermessensduldung ein wertvoller Schritt". Nicht für Amela Memedi.
Die heute 28-Jährige kam 2014 mit ihrem Mann als Flüchtling ins Land. Unterbringung in der abgelegenen Walkmühle, dann der Umzug in eine eigene Wohnung in Neckargemünd. "Wir zahlen alles selbst", sagte Memedi im Oktober der RNZ. "Ich habe so lange daran gearbeitet, hier auf eigenen Beinen zu stehen."
In ihrer Heimat hat sie eine vierjährige Schwesternausbildung absolviert. Nun macht sie Praktika, um den Abschluss anerkennen zu lassen, arbeitet neun Monate lang in Kliniken in Sinsheim, Neckargemünd und Heidelberg, schiebt Nacht- und Feiertagsdienste. Ihre letzte Praktikumsstelle, das Bethanien-Krankenhaus in Heidelberg, bietet ihr einen festen Vertrag an.
Das Problem: Die Ausländerbehörde des Rhein-Neckar-Kreises verweigert Memedi die nötige Aufenthalts- und damit die Arbeitserlaubnis. Der Asylantrag der beiden Roma aus Mazedonien ist als "offenkundig unbegründet" abgelehnt worden. Und damit können Memedi und ihr Mann jederzeit abgeschoben werden.
"Die Behörden des Landes sind verpflichtet, eine vollziehbare Ausreisepflicht durchzusetzen", erklärt am Freitag das Innenministerium auf RNZ-Anfrage, um nicht den "Missbrauch des Asylrechts zur Einwanderung aus wirtschaftlichen Gründen" zu belohnen. Zur Ankündigung vom Wochenende sieht die Landesregierung keinen Widerspruch. Denn: Der Erlass gilt eben nur für eine Ausbildung, aber nicht für fertig qualifizierte Kräfte. "Frau Memedi hätte die Möglichkeit gehabt, die Abschiebung (...) zu vermeiden, wenn sie sich regulär um ein Visum bemüht hätte."
Der Sachverhalt sei "entsprechend der aktuellen Gesetzeslage beurteilt worden", erklärt auch das Landratsamt in Heidelberg. "Vom Aufenthaltsstatus her war es rechtlich nicht möglich, in einen Arbeitsaufenthalt zu wechseln."
Memedis Fall steht exemplarisch für das, was bundesweit als "Spurwechsel" diskutiert wird: Sollen abgelehnte Asylbewerber bleiben dürfen, um in Mangelberufen zu arbeiten? Mit dem geplanten Fachkräftegesetz will die Große Koalition ihnen unter Voraussetzungen immerhin erlauben, zumindest für zwei Jahre zu bleiben und zu arbeiten. Für Memedi kommt dies erst einmal zu spät.
Als am Montagmorgen die Abschiebung anläuft, interveniert Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Uli Sckerl noch beim Innenministerium - vergeblich. Memedis Anwalt Matthias Diefenbacher stellt einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe - abgelehnt. Stets lautet die Begründung: Unter den neuen Azubi-Erlass fällt Memedi nicht.
Die Behörden haben strikt den Wortlaut des Gesetzes ausgelegt. Diefenbacher sagt: "Sie hätten aus Härtegründen eine Ausnahme machen können vor dem Hintergrund des Pflegermangels." Auch der Grünen-Abgeordnete Hermino Katzenstein, der mit Memedis Helfern in Kontakt steht, sagt: "Es ist völlig absurd, eine ausgebildete Pflegerin abzuschieben. Sie hätte am nächsten Tag anfangen können zu arbeiten!" Er verweist darauf, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Pflegekräfte ausgerechnet aus Kosovo oder Mazedonien anwerben will.
Diefenbacher hofft noch darauf, seinen Widerspruch gegen die abgelehnte Aufenthaltsgenehmigung durchzufechten. Parallel solle Memedi ein Arbeitsvisum beantragen. Die Schwierigkeit dabei: Offiziell gilt für sie eine dreijährige Wiedereinreisesperre. Katzenstein: "Wir werden darauf hinarbeiten, diese Frist so stark wie möglich zu verkürzen."
Am Bethanien warten sie noch immer auf Amela Memedi. "Wir haben sie als engagierte und zuverlässige Kollegin erlebt, die sich sehr gut integriert hat und sehr gute Deutschkenntnisse aufweist", sagt Pflegedirektorin Margit Müller. Ersatz zu finden sei äußerst schwierig, die Klinik auf ausländische Pflegekräfte "dringendst" angewiesen. "Die Stelle von Frau Memedi ist weiterhin vakant."