Wegen Erweiterung: Heddesheim klagt gegen Lidl
Heddesheim. (mpt) Alles ist noch in der Schwebe, nichts gewiss. An ein Aufgeben möchte Bürgermeister Michael Kessler deshalb noch lange nicht denken. Obschon die Klage der Gemeinde gegen die Erweiterungspläne der Lidl-Gewerbefläche vom Regierungspräsidium abgewiesen wurde. Daher folgt nun die nächste Instanz: das Verwaltungsgericht. "Wir müssen jetzt unsere Rechtsposition aufrechterhalten. Es gibt gute Gründe, unsere Auffassung weiter zu vertreten", empfahl Kessler bei der Gemeinderatssitzung am Donnerstag, weitere Rechtsmittel gegen die Vergrößerung des Lebensmitteldiscounters in der Schulze-Delitzsch-Straße einzulegen.
Um eine Verkaufsfläche von 300 Quadratmetern möchte Lidl laut Angaben der Kommune erweitern. Dieses Vorhaben widerspräche der Zielsetzung der Kommune, im Gewerbegebiet keine großflächigen Einzelhandelsbetriebe zuzulassen. Im Gegenteil solle gerade der innerörtliche Einzelhandel mit dem Ziel der wohnortnahen Versorgung gestärkt werden. Um eine Erweiterung oder gar Neuansiedlung zu verhindern, habe die Gemeinde 2005 die Bebauungspläne angepasst. Diese stünden mit der Regional- und Landesplanung im Einklang.
Genau dort deckten die Anwälte des Discounter-Konzerns jedoch einige Fehler und Mängel auf. Wie bereits in anderen Kommunen, etwa in Schriesheim oder Ladenburg. Und die eingetragene Klausel verfehlt ihre Wirkung. "Obwohl die Gemeinde den Bebauungsplan nach Bekanntwerden des Fehlers unmittelbar durch Aufstellen eines neuen Plans zu heilen versuchte, wurde die Bauvoranfrage durch die Baurechtsbehörde genehmigt", teilt die Verwaltung mit.
Schließlich gelte noch die alte Regelung. Diese Auffassung teilen Kessler und Co. allerdings nicht. Ein neuer Plan müsse unverzüglich wirken - und nicht erst in ein paar Jahren in Kraft treten. Deshalb rechnet sich die Gemeinde trotz des Scheiterns in Karlsruhe immer noch Chancen aus. "Da ist Substanz dahinter, die Waage ist ausgeglichen", setzt der Bürgermeister sein Vertrauen in ein anders Urteil des Verwaltungsgerichts. Rückendeckung erfuhr er von der großen Mehrheit des Gremiums. "Die Gemeinde hat die Planungshoheit, es wurde nichts in die Luft geschrieben. Wir haben uns an die Pläne von Bund und Land gehalten", verwies Josef Doll (CDU) darauf, dass die Finde-den-Fehler-Suche letztlich nicht einzig auf die Gemeinde als ausführendes Organ zurückfallen dürfe.
Frank Hasselbring und Ingrid Kemmet von der FDP stimmten jedoch gegen die Ermächtigung der Verwaltung, weitere Rechtsmittel in Form einer Klage gegen den erteilten Bauvorbescheid einzulegen. "Das ist an der Zeit vorbei", warnte Hasselbring vor einem unnötigen Rechtsstreit mit dem Großkonzern, der bereits seit 20 Jahren in Heddesheim ansässig ist. Nach zwei Dekaden sei eine Erweiterung im Grunde legitim. Die andere mögliche Konsequenz wäre eine Abwanderung.
Auch mit einem anderen Thema beschäftigte sich das Gremium: Die archäologischen Rettungsgrabungen im Neubaugebiet "Mitten im Feld" gehen weiter. Auf einer Privatfläche von 2,5 Hektar soll die Grabungsfirma nach möglichen Bodendenkmälern weiterforschen, die Arbeiten jedoch nach einem strikten Zeitplan von 18 Wochen abgeschlossen sein. Das Pauschalangebot der Firma beträgt 330.000 Euro. Insgesamt werden laut Kessler für die archäologischen Grabungen 650.000 Euro beansprucht. "Das Damoklesschwert, das über uns schwebte, betrug aber schon mal 1,5 Millionen Euro", relativierte der Bürgermeister.
Für die durch das Landesamt für Denkmalpflege veranlassten Grabungsarbeiten tritt Heddesheim zwar in Vorkasse, letztlich kommen hierfür aber die künftigen Eigentümer auf, wenn die Erschließungskosten steigen. Diese betragen nach aktuellem Stand zwölf Euro pro Quadratmeter. "Sollte im Einzelfall ein besonderer Fund an ganz anderer Stelle gemacht werden, ist dieser natürlich wieder durch die Denkmalpflege zu behandeln", verriet Kessler. 2013 stieß man bei den Grabungen auf Siedlungsreste aus dem vierten und fünften Jahrhundert.