Prozess um Kabelmord in Heilbronn: Wenn der Gruselfilm zur Realität wird
Von Hans Georg Frank
Heilbronn. Staatsanwalt Julian Bohnsack und Verteidiger Volker Fabriz waren sich in der Bewertung des Aufsehen erregenden Kapitalverbrechens weitgehend einig. Nur bei der Höhe der Strafe gingen die Ansichten am Dienstag in den Plädoyers am Heilbronner Landgericht auseinander: Vincent Z. (21), der gestanden hat, seine Mutter mit einem Verlängerungskabel erdrosselt zu haben, sei nicht nur Täter gewesen, sagten beide. Wegen seiner "traumatischen, sehr schwierigen Kindheit" sei er auch Opfer.
Die 52-jährige Frau wiederum sei auch "eine höchst problematische Persönlichkeit" gewesen. Das Verbrechen habe sich in einem "Horrorhaus" zugetragen. "Was sich anhört, wie aus einem Gruselfilm, ist zur traurigen Realität geworden", fasste Bohnsack zusammen.
Der arbeitslose Mann hatte seine Mutter am 25. Oktober vergangenen Jahres in Heilbronn-Neckargartach getötet. Die Leiche wickelte er in eine Decke, die er mit Hilfe seiner Freundin am Neckar bei Guttenbach regelrecht "entsorgte".
Dass die Tote nicht, wie erwartet, in den Fluss rollte und fortgespült worden sei, bezeichnete der Staatsanwalt als "puren Zufall". Ein Passant hatte den Leichnam der Frau gefunden.
Vor der Tat war ein angeblich normales Gespräch zwischen Mutter und Sohn ziemlich spontan zu einer fatalen Auseinandersetzung eskaliert. Die Frau soll ihren Sohn als "Bastard" beschimpft haben. "Ich hätte dich lieber abtreiben oder verrecken lassen sollen", soll sie ihm an den Kopf geworfen haben.
Der Tod sei die Folge einer Spontantat: "Wir haben es sicher nicht mit einem bösartigen Killer zu tun", erklärte der Staatsanwalt. Mordmerkmale gebe es nicht. Der Angeklagte sei wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren zu verurteilen. Acht Jahre hinter Gittern hielt hingegen der Verteidiger in diesem "minderschweren Fall" für angemessen.
Er erinnerte an die Kindheit und Jugend seines Mandanten. Wie sein vier Jahre älterer Halbbruder, sei er tagelang ohne Essen und Trinken in einen dunklen Gewölbekeller gesperrt worden. Die Kinder seien derart verroht gewesen, dass sie sich mit Latten krankenhausreif geschlagen hätten.
Das interessierte die Mutter nicht im Geringsten. Eine psychiatrische Gutachterin hatte der Frau eine "emotional instabile Störung des impulsiven Typs" bescheinigt. Angehörige sagten als Zeugen vor Gericht, sie hätten schon viel früher mit einem gewaltsamen Tod gerechnet.
"Diese Frau hat ihren Sohn auf dem Gewissen", meinte die Schwiegermutter, der zeitweise das Sorgerecht übertragen worden war. "Sie wusste, wie man Menschen gezielt verletzt", betonte der Staatsanwalt.
In seinem letzten Wort hat Vincent Z. die Tat bedauert: "Es tut mir leid." Er würde die Zeit gerne zurückdrehen. Der Vorsitzende Richter der Ersten Schwurgerichtskammer, Roland Kleinschroth, kündigte das Urteil für kommenden Dienstag an. Für die Beweisaufnahme waren 36 Zeugen gehört worden. "Das ist absolut kein einfacher Fall", ließ er durchblicken.