Bad Schönborn: Auf Mittelfinger folgt Unfall
Bad Schönborn. (pol/van) Ein verbotswidriges Überholmanöver auf der Bundesstraße B555 hat am Sonntagabend gegen 18.30 Uhr zu einem Unfall geführt.
Wie die Polizei berichtet, soll ein 20-jähriger Mercedes-Fahrer die Vorfahrt eines 39-jährigen Citroen-Fahrers missachtet haben.
Dies nahm der Citroen-Fahrer offenbar zum Anlass, den Mercedes-Fahrer verbotswidrig zu überholen und vor diesem einzuscheren. Während des Überholens zeigte der 20-Jährige dem Citroen-Fahrer den ausgesteckten Mittelfinger.
Die Geste führte offenbar dazu, dass der Citroen-Fahrer mit zu geringem Abstand vor dem Mercedes einscherte und ohne erkennbaren Grund eine Vollbremsung einleitete, so die Polizei.
Der 20-jährige Mercedes-Fahrer konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, weshalb er auf den Citroen auffuhr. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von circa 3000 Euro.