Der Rundfunkbeitrag ist immer für Diskussionen gut. Die Expertenkommission KEF liefert für die Entscheidung über dessen Höhe die Argumente. Im Frühjahr legt sie zunächst ihren nächsten Zwischenbericht vor. Bis 2020 bleibt es bei 17,50 Euro im Monat.Berlin (dpa) - Wenn es um den Rundfunkbeitrag geht, sind die Gutachter der KEF gefragte Experten. Die unabhängigen Sachverständigen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten machen einen Vorschlag über dessen Höhe. Entscheiden müssen dann die Länderchefs. «Wir können uns von der Politik keine Vorgaben machen lassen, zum Beispiel den Beitrag stabil zu halten oder nur in Maßen anzupassen», sagte KEF-Vorsitzender Heinz Fischer-Heidlberger der Deutschen Presse-Agentur. Die Diskussionen um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk machen die Arbeit der KEF allerdings nicht einfacher. «Die Aufgeregtheit und Sorgen sind größer geworden, weil die Mehrheiten in den Landesparlamenten für eine Beitragsanpassung nicht mehr so leicht zu organisieren sind.» Frage: Die KEF muss im Frühjahr 2018 einen Zwischenbericht vorlegen, worum geht es dabei? Antwort: Die KEF überprüft im Zwischenbericht ihre Annahmen und Prognosen des 20. Berichts. Diese können zutreffen oder nicht. Häufig gibt es auch aktuelle Entwicklungen, die wir in den Berechnungen berücksichtigen müssen. Die Erträge aus Rundfunkbeiträgen 2016 haben gezeigt, dass die hohen Zuwächse aus den Jahren 2014 und 2015 nicht einfach fortgeschrieben werden können. In diesen Jahren gab es Sondereffekte aus dem Meldedatenabgleich. Viele haben damals den Beitrag erstmals gezahlt. Generell kann man am Beispiel der Zahl der Wohnungen sehr schön erklären, welche Veränderungen es geben kann. Werden mehr Wohnungen gebaut, steigen die Erträge durch den Rundfunkbeitrag. Gegengerechnet werden müssen allerdings die Zahl der Befreiungen oder Forderungsausfälle. Frage: Ist die Arbeit der KEF schwieriger geworden angesichts des raueren Tonfalls in der Diskussion um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?Antwort: Nicht der Tonfall ist da entscheidend. Es sind vielmehr parallel laufende Arbeiten, die uns das Leben schwer machen. Noch im laufenden Verfahren zum 21. Bericht mussten wir uns um die Vorschläge der Anstalten zur Strukturoptimierung kümmern. Die KEF ist eine unabhängige Kommission. Wir prüfen nach fachlichen Kriterien anhand der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Entscheidend bei unseren Ermittlungen sind die mit den Anstaltsgremien abgestimmten Bedarfsanmeldungen von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wir können uns von der Politik keine Vorgaben machen lassen, zum Beispiel den Beitrag stabil zu halten oder nur in Maßen anzupassen. Erst 2019, nach den Anmeldungen der Anstalten und der Ermittlung der KEF wird am Ende eine Zahl stehen. Aus dieser wird sich dann ergeben, ob und in welcher Höhe der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss.Frage: War der Abstimmungsprozess früher einfacher? Antwort: Die Aufgeregtheit und Sorgen sind größer geworden, weil die Mehrheiten in den Landesparlamenten für eine Beitragsanpassung nicht mehr so leicht zu organisieren sind. Es gibt Parteien, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem Rundfunkbeitrag skeptisch gegenüberstehen. Meine Beobachtung ist auch, dass die Bereitschaft und die Kompetenz abgenommen haben, sich mit diesen Themen zu befassen. Wenn es in tiefergehende Fragenstellungen geht, findet man manchmal nur wenige Ansprechpartner. Frage: Wie geht es jetzt weiter mit der Diskussion um den Rundfunkbeitrag? Antwort: Rundfunkanstalten haben einen Anspruch auf bedarfsgerechte Ausstattung. Entscheidend werden dazu die Anmeldungen der Anstalten und die Feststellungen der KEF im Jahre 2019 sein. Dabei wird natürlich eingerechnet, dass nach jetzigem Stand am Ende der laufenden Beitragsperiode Überschüsse vorhanden sind und eine Rücklage aus Mehrerträgen infolge der Nichtabsenkung des Beitrags um 30 Cent aufgebaut wird. Außerdem wollen die Anstalten bis 2024 rund 460 Millionen Euro durch die Projekte zur Strukturoptimierung und einer besseren Zusammenarbeit einsparen. Und vielleicht verändern die Länder etwas beim Auftrag oder den Strukturen. Das alles und mögliche weitere Entwicklungen, zum Beispiel der wirtschaftlichen Situation, fließen ein. Daraus errechnen wir dann, wie hoch der Beitrag sein muss. Frage: Sie nehmen bei Ihrem Vorschlag keine taktischen Rücksichten?Antwort: Zahlen sind nun einfach mal so, dass eins und eins zwei ist. Und wenn die Anstalten einen Bedarf anmelden, dann prüfen wir das auf Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Plausibilität. Am Ende der Rechnungen steht eine Zahl, die maßgeblich ist für die Empfehlung der KEF an die Länder und zur Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2021. Für taktische Überlegungen ist da kein Platz.Frage: Vorschläge, die Anstalten sollen noch weiter sparen, gab es ja schon von verschiedenen Stellen. Antwort: Ganz ehrlich, man kann auch nicht willkürlich sparen. Die Anstalten verhalten sich wie große Tanker: Sie sind schwer zu steuern. Veränderungen brauchen Zeit und wirken häufig erst mittelfristig. Und die Anstalten haben andererseits auch einen Auftrag, und der heißt Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung. Natürlich kann man fragen: Muss das alles so breit aufgestellt sein? Hier Veränderungen vorzunehmen ist auch Sache der Länder. Und es geht ums Programm. Wenn wir ein qualitativ hochwertiges Programm haben wollen, dann kostet das auch Geld. ZUR PERSON: Heinz Fischer-Heidlberger, geboren 1952, ist promovierter Jurist. Von 1973 bis 1978 studierte er Rechtswissenschaften in Marburg und Würzburg. Von 1981 bis 2004 arbeitete er in verschiedenen Funktionen und Ministerien der Bayerischen Staatsverwaltung und der Bayerischen Staatskanzlei. Anschließend war er bis zum 30. Juni 2016 Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. Seit 2009 ist er Vorsitzender der KEF.