Bonner Landgericht: "Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar"
Banken, Anwälte und Steuerberater als Akteure. Der Schaden für den Fiskus: gewaltig. Waren die "Cum-Ex-Geschäfte" nur das Ausnutzen von Gesetzeslücken? Das Bonner Landgericht sagt ganz klar nein. Das war strafbar.