Thomas-Cook-Kunden sollen Ansprüche auch beim Insolvenzverwalter anmelden
Thomas Cook-Kunden sollen ihre Ansprüche nicht nur beim Versicherer Zurich, sondern auch beim Insolvenzverwalter anmelden. Laut Justizministerium ist das die Voraussetzung für zugesagte Ausgleichsgelder vom Bund.